Deutschland als "Exportweltmeister" lebt vom grenzüberschreitenden Absatz von Waren und Dienstleistungen. Die Gestaltung des rechtlichen Rahmens grenzüberschreitender Rechtsgeschäfte ist daher praktisch sehr bedeutsam. Zugleich stellen grenzüberschreitende Verträge völlig andere Anforderungen an die sie begleitenden Juristen als rein inländische Rechtsgeschäfte.
Der Workshop soll den Studierenden einen Einblick in Theorie und Praxis eines grenzüberschreitenden Vertrages bieten. In Kurzvorträgen sollen Einzelaspekte eines internationalen Vertrages wie Leistungsbeschreibung, Gewährleistung, Schadensersatzhaftung, Transport, Risikoübergang, Export- und Importfreimachung, Versicherung, anwendbares Recht, Gerichtsstand etc. behandelt werden. Im Anschluss an die Vorträge haben die Studierenden im Rahmen des Workshops die Möglichkeit zusammen mit einem Unternehmensjuristen anhand eines praktischen Falls ihre gewonnenen Kenntnisse anzuwenden und in Gruppen einen grenzüberschreitenden Vertrag zu entwerfen.
Der Workshop findet als Blockveranstaltung vom 15. bis 16. Februar 2008 in Wolfsburg bei einem großen Automobilzuliefer- und Logistikbetrieb statt. Übernachtungskosten können übernommen werden.
Anmeldung an meinem Lehrstuhl. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 12. Bei großer Nachfrage entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Mögliche Themen für Kurzvorträge sind:
1. Leistungsbeschreibung
2. Preisvereinbarungen, Preisgleitklauseln
3. Eigentumsvorbehalt
4. Zahlungsbedingungen
5. Fremdwährungsschulden und Wertsicherung
6. Dokumenteninkasso
7. Akkreditiv /Das Dokumentenakkreditiv
8. Bankgarantien
9. Lieferbedingungen, Gefahrübergang, Transport, Verpackung (Incoterms)
10. Import-Export-Freimachung
11. Untersuchungs- und Rügepflicht
12. Folgen von Leistungsstörungen und Haftungsbeschränkungen
13. Haftungsbegrenzung für Zulieferer, Zertifizierung
14. Einbeziehung von AGB
15. Rechtswahl; Grenzen der Rechtswahl
16. Wahl oder Ausschluss des UN-Kaufrechts
17. Gerichtsstandklauseln
18. Schiedsklauseln
19. Vorgeschichte des UN-Kaufrechts
20. ICC
Nichtobligatorische Zusatzveranstaltung im SPB 3 - Internationaler Handelsverkehr/International Trade (Teilnahme freigestellt; keine Veranstaltung i.S.v. § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 StudO). Durch eine schriftliche Arbeit und einen Vortrag kann ein Seminarschein (i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Promotionsordnung) oder ein Schlüsselqualifikationsschein erworben werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | - | SPB 3: ZusatzVst.; Schlüsselqualifikationen | Wahl | - | - | HS |
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