In der familien- und erbrechtlichen Praxis verlassen sich die Beteiligten häufig nicht allein auf die gesetzlichen Regelungen und Institute (z.B. gesetzlicher Güterstand, gesetzliche Erbfolge). Schon vor Eingehung einer Ehe kommt der Abschluss eines Ehevertrags in Betracht, um der konkreten Situation und der gewünschten Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse Rechnung zu tragen. Hierbei, jedenfalls aber im Zeitpunkt der Trennung der Eheleute werden sehr häufig die gesetzlichen Folgen der Ehe im Familien- und Erbrecht modifiziert. Das Erbrecht (Testierfreiheit !) bietet vielfältig Anlässe und Möglichkeiten zur Modifizierung und Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge.
Die Veranstaltung möchte unter der Zukunftsperspektive der Gestaltung das Familien- und Erbrecht erschließen, um methodische Grundlagen, Grenzen und Instrumente der privaten Rechtssetzung aufzuzeigen. Dies soll anhand zahlreicher Beispiele und Muster aus der Praxis geschehen.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 12-14 | C01-142 | 02.04.-15.06.2012 | |
wöchentlich | Mi | 14-16 | T2-239 | 18.06.-13.07.2012 | Zeit- und Raumänderung ab 20.06.2012 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 1: Priv.Rechtsgest. | Wahlpflicht | 7. | HS |