Im Grundkurs Sachenrecht wird ein Überblick über das Recht der beweglichen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien) gegeben. Näher behandelt werden vor allem Erwerb und Schutz des Eigentums sowie der Besitz. Die Vertiefung des Immobiliarsachenrechts ist dann Gegenstand des Aufbau- und vertiefungskurses.
Es wird eine Semesterabschlussklausur angeboten. Voraussetzung ist nach § 21 Abs. 3 StudO 2003 die rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsausschuss.
Manfred Wolf, Sachenrecht, 23. Auflage 2007 (weitere zu
Beginn der Veranstaltung).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:SoziPäd; Fam/ErbR | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |