Das Seminar soll zum einen erklären, was diese drei Dinge sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, also etwa ob auf der Basis eines dieser Begriffe sich die anderen verständlich machen lassen. Das Seminar soll zum anderen prüfen, welche sozialen und politischen Phänomene mit diesen Begriffen erfasst werden können. So behauptet etwa das Grundgesetz, alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus - was ist das, was hiernach vom Volke ausgeht? Oder andere Frage, was ist ein Chef? Ein Herrscher, ein Mächtiger, ein Gewalthaber? Drittens soll das Seminar Antwort auf moralische Fragen betreffend Macht, Gewalt und Herrschaft geben. Ist Gewalt grundsätzlich zu verwerfen? Ist Macht etwas Böses, oder wie man früher gesagt hätte, etwas Dämonisches? Ist keinem Herrscher zu unterstehen etwas, worauf man ein Recht hat oder nur etwas Wünschenswertes, oder vielleicht nicht einmal das? Auf dem Weg über solche Fragen soll eine gesicherte Grundbegrifflichkeit für politisches und soziales Denken erreicht werden.
Texte stammen aus der Sozialwissenschaft, der politischen Theorie, der Rechtswissenschaft und der Philosophie des 20. Jahrhunderts. Sie werden zu Beginn des Semesters im StudIP bereitgestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 8-10 | C0-269 | 02.04.-13.07.2012 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt I; Schwerpunkt II | |||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP PR; N8 HM SB PGES; N10 GES-TH | 2/4 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PR; N8 HM SB PGES; N10 GES-TH | 2/4 | ||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N8 HM SB PGES | 2 | unbenotet | |||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP PR; N10 GES-TH | 2/4 | ||||
Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2009) | 3.4a; 3.4b | |||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Vergabe von 4 Leistungspunkten im Modul „Gesellschaftstheorie“ (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an der Veranstaltung sowie das erfolgreiche Erbringen der benoteten Einzelleistung. Die benotete Einzelleistung besteht aus einer Hausarbeit im Umfang von etwa 2000 Wörtern, die im Anschluss an die Veranstaltung geschrieben wird.