291029 Rechtsvergleichung (V) (SoSe 2001)

Inhalt, Kommentar

Rechtsvergleichung (Oehler)

Rechtsvergleichung ist die internationale Schwester der Rechtsgeschichte. Sie ist Wahl-fachteil und kein sehr gefährliches Prüfungsfach. Sie kennt keine Gesetzbücher, ist aber selbst Mutter wichtiger Rechtsentwicklungen. Als akademische Veranstaltung soll sie ein rechtswissenschaftliches Bildungsausflugsunternehmen werden, das zum Grasen jenseits des juristischen Examenszauns anleiten und ermuntern soll.
Die Vorlesung folgt dem verbreiteten Darstellungsmuster mit der Unterteilung in eine Umschau unter "Rechtskulturen" und -systemen einerseits und einen auswählenden Institutionenvergleich andererseits. Der Institutionenvergleich richtet sich nach den Präferenzen des Do-zen-ten, die hier im Privat- und Wirtschaftsrecht liegen. Voraussichtliche Themen werden in diesem Rahmen deshalb bspw. Deliktsrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht, jur. Ausbildung und Berufe sein.
Fremdsprachenkenntnisse (Minimalfall Englisch) sind mehr als nützlich.

Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Aufl. 1996, DM 98,-; Män-hardt/Posch, Internationales Privatrecht, Privatrechtsvergleichung, Einheitsprivatrecht, 2.Aufl. 1999, DM 71,-. Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung besprochen.

Lehrende

Termine ( Kalendersicht )

Rhythmus Tag Uhrzeit Format / Ort Zeitraum  
wöchentlich Do 16-18 H 9

Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) WFG 8 Int. Privatrecht Pflicht  

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
?
Letzte Änderung Räume:
?
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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