Rechtsvergleichung (Oehler)
Rechtsvergleichung ist die internationale Schwester der Rechtsgeschichte. Sie ist Wahl-fachteil und kein sehr gefährliches Prüfungsfach. Sie kennt keine Gesetzbücher, ist aber selbst Mutter wichtiger Rechtsentwicklungen. Als akademische Veranstaltung soll sie ein rechtswissenschaftliches Bildungsausflugsunternehmen werden, das zum Grasen jenseits des juristischen Examenszauns anleiten und ermuntern soll.
Die Vorlesung folgt dem verbreiteten Darstellungsmuster mit der Unterteilung in eine Umschau unter "Rechtskulturen" und -systemen einerseits und einen auswählenden Institutionenvergleich andererseits. Der Institutionenvergleich richtet sich nach den Präferenzen des Do-zen-ten, die hier im Privat- und Wirtschaftsrecht liegen. Voraussichtliche Themen werden in diesem Rahmen deshalb bspw. Deliktsrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht, jur. Ausbildung und Berufe sein.
Fremdsprachenkenntnisse (Minimalfall Englisch) sind mehr als nützlich.
Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Aufl. 1996, DM 98,-; Män-hardt/Posch, Internationales Privatrecht, Privatrechtsvergleichung, Einheitsprivatrecht, 2.Aufl. 1999, DM 71,-. Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 16-18 | H 9 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 8 Int. Privatrecht | Pflicht |