Für das Sommersemester 2024 nimmt die Dozentin Anne Németh-Dehn Stundenzettel der Praktikumsstunden entgegen.
Bitte reichen Sie die vollständigen Stundenzettel (eine Verbuchung ist nur bei vollständigen Stundenzetteln möglich) in Papierform und digital ein.
Zum Einen benötigen Sie ein gestempeltes und unterschriebenes Exemplar für Ihre Unterlagen und einer möglichen Zulassungsbeantragung bei den Krankenkassen, zum Anderen benötigen wir eine Version zum Archivieren.
Das Belegen dieses Kurses macht nur Sinn, wenn bereits alle Praktikumsstunden absolviert wurden. Der Kurs wird fortlaufend im Sommer- und Wintersemester angeboten.
Es wird empfohlen vor dem Belegen der Praktika die entsprechenden Grundlagenveranstaltungen der Klinischen Linguistik besucht zu haben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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nach Vereinbarung | 08.04.-19.07.2024 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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23-KLI-BA-EXP Externe Praktika (Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen, Redeflussstörungen, Hörstörungen / CI) | Praxisstunden externe Praktika | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die Studierenden können sich Institutionen für die jeweiligen inhaltlichen Praktikumsblöcke frei wählen. Die genauen Zeiten richten sich nach den Gegebenheiten in der / den ausgewählten Einrichtung/en. Nach einer Hospitationsphase übernehmen die Studierenden zunehmend unter
Supervision und praktischer Anleitung sowohl Diagnose- als auch Therapieeinheiten.
Der gesamte Umfang der Therapieeinheiten umfasst für die jeweiligen Störungsbereiche mindestens:
- Spracherwerbsstörungen bei Kindern und Jugendlichen (SES / USES): 240 Stunden,
- Redeflussstörungen: 50 Stunden,
- Hörstörungen incl. CI: 40 Stunden,
- Stimmstörungen: 80 Stunden
Insgesamt sind 420 Therapiestunden zu absolvieren; davon sind also 10 Stunden frei wählbar. Für alle Bereiche gilt, dass anteilig maximal 13% der Stunden als Beobachtungspraktikum (Hospitation) absolviert werden dürfen, während 87% der Stunden aktive supervidierte Therapie und
Diagnostik umfassen.
Für die Vor- und Nachbereitung einer supervidierten Therapie- bzw. Diagnostikstunde dürfen maximal 20 % der Zeit veranschlagt werden. (Bei 420 Stunden insgesamt sind 365 Stunden für Therapie und Diagnostik zu erbringen, davon dürfen max. 73 Stunden für Vor- und Nachbereitung gezählt werden und mind. 347 Stunden sind insgesamt als selbst durchgeführte Therapie zu leisten.)
Diese Vorgaben entsprechen den aktuellen Richtlinien der GKV-Kassenverbände und werden zu Beginn des Studiums genauer im Begleitseminar erläutert.
(Der Umfang und die genaue Durchführung der Praktika richtet sich nach den Vorgaben der Kassenverbände GKV, Zulassungsempfehlungen nach §124 Abs. 4 SGB V für die entsprechenden Studiengänge der akademischen Sprachtherapie.)