Bielefeld, 24.9.2024
Im Wintersemester 2024/25 veranstalte ich ein Zivilrechtliches Seminar mit folgenden Themen:
1. Zivilrechtliche Fragen der Künstlichen Intelligenz
2. Keine Kondiktion bei nachteilsfreiem Eingriff? (Bartels, AcP 224, 2024, 1 ff.)
3. Wege des Miethöhenrechts: Mietspiegel, Mietendeckel, CO²-Kostenaufteilung – Wandlungen der Lex contractus des Wohnraummietvertrages
4. Von RGZ 130, 69 ff. zu BGHZ 208, 316 – Der Menzelbilder-Fall
5. Wandlungen der Arglisthaftung unter besonderer Berücksichtigung der Bewältigung des Abgasskandals
6. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge – eine Bestandsaufnahme
7. Abschied vom Vorrang der Leistungsbeziehung? (Thomale/Zimmermann, AcP 217, 2017, 246 ff.)
8. Berücksichtigung immaterieller Nachteile im römischen Recht? (Harke, SZ 138, 2021, 274 ff.)
9. Delegation und ungerechtfertigte Bereicherung in Dig. 12,4,7 pr.
10. Die actio Publiciana als Vorläufer von § 1007 BGB
11. Die Gefahrtragung bei der Pacht im römischen Recht
12. Zwischen Byzanz und Brüssel: Zur Geschichte der Übersetzung von Rechtstexten
Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Eine Vorbesprechung findet statt in der ersten Sitzung am Dienstag, 8.10.2024, 18-20 Uhr in X-E0-200. Interessensbekundungen für einzelne Themen sind ab sofort möglich (per E-Mail an den Unterzeichneten). Die verbindliche Übernahme eines Themas erfolgt in der Vorbesprechung. Die Teilnahme an der Vorbesprechung und an den weiteren Seminarsitzungen ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich. Das Seminar findet nicht wöchentlich statt, sondern als Blockveranstaltung gegen Ende der Vorlesungszeit (voraussichtlich Sa., 1.2.2025), ergänzt um einzelne wöchentliche Sitzungen.
Es kann ein Seminarschein erworben werden. Nach Absprache kann eine Hausarbeit im Privatrecht gem. § 24 I Nr. 2, IV StudPrO 2023 sowie eine Hausarbeit gem. § 31 II Nr. 2 StudPrO 2023 jeweils als Seminararbeit mit mündlichem Vortrag erbracht werden. Stattdessen kann durch eine Seminararbeit mit mündlichem Vortrag der Grundlagenschein gem. § 31 II Nr. 3 StudPrO 2023 erworben werden. Zusätzlich ist der Erwerb der Schlüsselqualifikation nach § 6 VI StudPrO 2023 möglich.
gez. Reichard
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 18-20 | X-E0-200 | 07.10.2024-31.01.2025 |
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M1NF Methoden und Grundlagen/Falllösungstraining im Privatrecht | Methoden und Grundlagen I | Studieninformation | |
Methoden und Grundlagen II | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | BürgR; Schlüsselqualifikation; GL | Wahl | 3. 4. 5. 6. 7. |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: