Die Feststellung des "Sonderpädagogischen Förderbedarfs" ist die Voraussetzung zur Bereitstellung von Ressourcen für die Förderung von SchülerInnen über das als "normal" festgelegte Maß hinaus.
Das setzt einen diagnostischen Prozess voraus, der im Hinblick auf die Anforderungen in NRW, und hier speziell OWL untersucht und analysiert wird. Die damit einhergehende Aufgabe der Information und Beratung durch die Lehrkräfte/ Gutachter innnerhalb dieses Verfahrens wird schwerpunktmäßig erarbeitet.
Zulassung zum Masterstudium ISP
wird im Seminar bekanntgegeben
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Erziehungswissenschaft GHR mit Integrierter Sonderpädagogik / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | MSP.3.2 | 3 |