Vom Umfang im Gesetz her ist dies der „größte“ Grundkurs, denn es geht um das 4. und das 5. Buch des BGB. Möglich ist dabei nur ein Überblick, weniger Details.
Es wird an (notwendiges!) Wissen aus dem GK BGB AT angeknüpft und an nach dem ersten Semester zu erwartende Grundkenntnisse des Sachenrechts (insb. § 985 und §§ 932 ff. BGB). Schuldrecht spielt eine Nebenrolle.
M.a.W.: Es handelt sich um einen Grundkurs, der auf die für juristisches Denken unentbehrliche Vernetzung von Wissen hinarbeitet.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studierende des 3./4. Semesters und umfasst grundsätzlich den Pflicht-Examensstoff im Umfang des § 11 Abs. 2 Nr. 1 e-f JAG NRW.
In der ersten Semesterhälfte wird das Familienrecht behandelt, in der zweiten Hälfte das Erbrecht.
Im Familienrecht wird es vor allem um Eherecht, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht gehen.
Im Erbrecht liegt der Schwerpunkt auf gesetzlicher Erbfolge und Testament. Außerdem werden Pflichtteil und Erbschein behandelt.
Ein Tutorial oder eine Fallbearbeitung können mangels Ressourcen leider nicht angeboten werden.
Es werden jedoch Fall-Sammlungen zum Selbstudium, d.h. zur Wiederholung und Vertiefung des in der VL behandelten Stoffes durch Anwendungdübung empfohlen.
Bitte bringen Sie das Papier für die erste Stunde mit, welches Sie hier im Lernraum finden.
Literaturhinweise auf dem Papier für die erste Stunde und zu Beginn der Veranstaltung.
Alle Materialien finden Sie im Lernraum.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M51NF_ver1 Familien- und Erbrecht | Grundkurs BGB Familien- und Erbrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler | Bei Gruppen ab drei Personen ist eine vorherige Anmeldung in der ZSB erforderlich. |
Zum Leistungsnachweis (Modul Privatrecht B) wird eine Klausur (120 Min. Bearbeitungszeit) angeboten.
In dieser Veranstaltung besteht für die BA-NF-Studierenden die Möglichkeit, im Bereich Familien- und Erbrecht eine modulübergreifende Prüfung abzulegen. Diese besteht in der Teilnahme an der regulären Klausur.