Sowohl der Begriff der Mündigkeit wie auch der Begriff der Emanzipation weisen eine lange rechtsgeschichtliche Tradition auf. Der Begriff der Mündigkeit stammt aus der Tradition des westgermanischen Privatrechts (der „Munt“). Die Wurzeln des Emanzipationsbegriffes lassen sich in den „emancipatio“ des römischen Rechts finden, bei der es um die Freilassung von Sklaven oder um die Entlassung eines Sohnes aus der väterlichen Gewalt ging. Durch den Versuch der Harmonisierung der römischen und der germanischen Rechtstradition vor allem im späten Mittelalter wurden die rechtlichen Begriffe der Mündigkeit und der Emanzipation aufeinander bezogen: Wer emanzipiert ist, der wird mündig.
Im Zuge der Aufklärung veränderte sich die Qualität der Begriffe dahingehend, dass Mündigkeit und Emanzipation auch als Entwicklungsbegriffe für eine (bessere und freiere) Gesellschaft gesehen wurden. Neben die rechtliche Dimension tritt auf diese Weise expliziter eine (bildungs-)philosophische Dimension, die bis heute nur zum Teil verwirklichte Ansprüche an Freiheit, Gleichheit und Solidarität mit sich bringen.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen daher die Begriffe der Emanzipation und der Mündigkeit begriffsgeschichtlichen Analyse unterzogen, um sich auf dieser Weise der Kontinuität und dem Wandel der Begriffsbedeutungen im Laufe der Zeit zu nähern.
Grass, Karl Martin; Koselleck, Reinhart (2004): Emanzipation. In: Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Studienausgabe, Bd. 2. 8 Bände. Stuttgart: J.G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger GmbH, S. 153–197.
Ebersold, Günther (1980): Mündigkeit. Zur Geschichte eines Begriffs. Frankfurt am Main: Lang (Europäische Hochschulschriften: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 139). – Die Schlussfolgerungen in diesem Werk sind etwas mit Vorsicht zu genießen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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22-3.2 Hauptmodul Moderne
3.2.3,3.2.6 |
Historische Orientierung | Studieninformation | |
22-3.8 Wahlfreies Hauptmodul
3.2.3,3.2.6 |
Historische Orientierung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
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