In der Veranstaltung sollen innerhalb eines Jahres examensrelevante Probleme im Strafrecht anhand von Fallbeispielen unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung wiederholt werden. Im Ferienrepetitorium zwischen Winter- und Sommersemester werden schwerpunktmäßig Urkunds-, Amts- und Beleidigungsdelikte sowie Delikte gegen die persönliche Freiheit behandelt. Außerdem werden ausgewählte klausurrelevante Fragen des Strafverfahrensrechts erörtert (u.a. Beweisverwertungsverbote).
Die Veranstaltung beginnt dienstags um 14 Uhr s.t. und freitags um 10 Uhr c.t.
Die Veranstaltung soll der Vorbereitung auf die Klausuren des Ersten Examens dienen und baut auf den strafrechtlichen Vorlesungen (Grundkurs AT 1 und 2, Delikte gegen die Person, Vermögensdelikte, sonstige Delikte) auf, in denen die Teilnehmer bereits Kenntnisse des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB erworben haben sollten.
Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II, 10. Aufl. 2009; Küper, Strafrecht BT, Definitionen mit Erläuterungen, 7. Aufl. 2008; Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Aufl. 2009
Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009; Beulke, Strafprozessrecht, 10. Aufl. 2008
Materialien:
Vertiefungs- und Literaturhinweise zu den behandelten Fällen und Themenbereichen erfolgen in der jeweiligen Veranstaltung und in den im eKVV zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Repetitorium | Wahl | 7. 8. | HS |