291143 Gleichheitsrecht (V) (SoSe 2018)

Inhalt, Kommentar

„Ihr kennt es alle, das demokratische Evangelium, Gleichheit vor dem Gesetze! Hört es und bewahrt es wohl, ihr habt darin den Kern der Freiheit, den Keim einer glücklichen Zukunft.“ Mit diesen Worten beschwor Theodor Mommsen in einer im Revolutionsjahr 1849 anonym veröffentlichten Schrift die Bedeutung des Gebots rechtlicher Gleichheit (damals § 137 Abs. 3 der Paulskirchenverfassung), wie es heute insbesondere in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt ist.

Die Vorlesung befaßt sich mit theoretischen und dogmatischen Grundsatz- und Anwendungsfragen (darunter nicht wenige von Examensrelevanz) der Gleichheitssätze, wobei auch völker- und unionsrechtliche Normen (beispielsweise Art. 14 EMRK oder Art. 20 f. EUGRCh) einbezogen werden. Es geht einerseits um (bislang keineswegs ausgeforschte) Grundlagenfragen wie "Was ist ein Gleichheitssatz überhaupt?" und andererseits um praktische Probleme, nicht zuletzt: "Wann und wie genau prüfe ich Vorschriften wie Art. 3 Abs. 1 GG?"

Teilnahmevoraussetzungen, notwendige Vorkenntnisse

Empfohlen sind Vorkenntnisse im Staatsrecht, insbesondere hinsichtlich der Grundrechte.

Literaturangaben

Pflichtlektüre (Skript): Kempny/Reimer, Die Gleichheitssätze, Tübingen (Mohr Siebeck) 2012
(ISBN 978-3-16-152230-7; 29,00 Euro [Die Verfasser werden am Absatzerlös nicht beteiligt])

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung (Einschreibung bis WiSe 19/20) SPB 2: ZusatzVst.; SPB 4: ZusatzVst. Wahl 7. 8. HS

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Reichweite:
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Mittwoch, 2. Mai 2018 
Letzte Änderung Zeiten:
Freitag, 2. März 2018 
Letzte Änderung Räume:
Freitag, 2. März 2018 
Art(en) / SWS
V / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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