Bei der Lösung von Rechtsstreitigkeiten denkt man schnell an das gerichtliche Urteil. Aber auch im Gerichtsprozess spielt die einvernehmliche Beilegung des Streits eine große Rolle. Wünschenswert ist es ohnehin, dass es gar nicht zum Prozess kommt und Konflikte außerprozessual beigelegt werden. Durch unter¬schiedliche gesetzliche Vorkehrungen wird hierauf hingewirkt, wobei spätestens mit dem Media¬tionsförderungsgesetz (2012) Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung wie Schlichtung und Mediation fest in unserem Rechtssystem verankert sind. Techniken und Regelungen, die hierbei zu beachten sind, sowie der Vergleich mit dem streitig geführten Prozess soll Gegenstand der Veranstaltung sein, für die auch ein Besuch im Amts- oder Landgericht vorgesehen ist.
Fritjof Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Aufl., München 2000
Ponschab/Schweizer, Schlüsselqualifikationen, Köln 2008
Greger/Unberat, Mediationsgesetz. Recht der alternativen Konfliktlösung, München 2012
Jost, Einvernehmliche Streitbeilegung in und außerhalb des Zivilprozesses, Ad Legendum 2012, 63 ff.
König, Mediation – eine Schlüsselqualifikation, JURA 2008, 416
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 12-14 | T2-239 | 17.10.2016-10.02.2017
nicht am: 14.12.16 / 18.01.17 |
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einmalig | Mi | 12-14 | T2-238 | 14.12.2016 | Einmalige Raumänderung! Bitte beachten! |
einmalig | Mi | 12-16 | T2-238 | 18.01.2017 | Einmalige Raumänderung! Bitte beachten! |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 1: Priv.Rechtsgest.; EG Verf-u.InsR | Wahlpflicht | 7. | HS |