Erlaubte Hilfsmittel Klausur:
1. Es ist erlaubt, Gesetzessammlungen sowie (insbesondere für ausländische Studierende) ein Wörterbuch zu verwenden. Handgeschriebene Erläuterungen im Gesetz oder auf Post-its sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind allein Verweisungen innerhalb des Gesetzestextes.
2. Farbliche Markierungen innerhalb des Gesetzestextes sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht systematisch sind, d.h. durch eine Farbe ein systematischer Zusammenhang verschiedener Normen oder verschiedener Tatbestandsmerkmale innerhalb einer Norm deutlich werden soll.
3. Numerische Markierungen sind unzulässig.
4. Post-its sind zulässig, sofern sie nicht einzelne Normen betreffen und nicht systematisch (s.o. zu 2.) sind. Das heißt, dass Sie einzelne Abschnitte (z.B. Abschnitt 3. Rechtsgeschäfte) oder Titel (z.B. Titel 5. Vertretung und Vollmacht) markieren dürfen, um innerhalb dieses Abschnitts oder dieses Titels eine Norm schneller zu finden.
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M1RM Privatrecht I | Grundkurs BGB Allgemeiner Teil | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | - | - | BürgR | Pflicht | 1. | - | |
Studieren ab 50 | - | - | - | - | - | - |
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