Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen:
Instrumental solo
Instrumental Ensemble
Vokal solo
Vokal Ensemble
unbegleitetes Lied a cappella
Die Prüfungskommission besteht i.d.R. aus zwei hauptamtlich Lehrenden im Fach Musikpädagogik. Diese beurteilen
• den individuellen Ausdruck,
• die Technik des Instrumentalspiels bzw. des Gesangs,
• die Präsenz der musikalischen Darbietung,
• die Berücksichtigung aufführungstechnischer, epochaler, gattungstypischer sowie stilistischer Aspekte
• den musikalischen Anspruch des Programms.
Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnissse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen.
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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38-AeB-PM-M_a Praxismodul Musik | Basiswerkstatt mit musikpraktischen und wissenschaftlichen Anteilen | benotete Prüfungsleistung
|
Studieninformation |
38-M5-M_a Projektmodul Künstlerische Praxis | - | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
38-M5-Mu_G-F Musikalische Praxen und Theorien | - | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnissse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen. Auch integrative Elemente (etwa der Performance) können einbezogen werden. Die Präsentation hat eine Dauer von ca. 20 Minuten. Es sollten Fachstudierende in den Ensemblestücken mitwirken. Die Prüfung ist in der Regel hochschulöffentlich, kann aber auf Wunsch des Studierenden auch intern veranstaltet werden. Gruppenprüfungen sind zulässig, die Prüfungszeit wird dementsprechend angepasst.
Folgende Anforderungen gelten im Einzelnen:
Instrumental:
• Die Präsentation findet auf mindestens einem in Absprache mit den Lehrenden des Fachs selbst gewählten Instrument statt. In der Regel handelt es sich dabei um das im Instrumentalunterricht des 4.-6. Semesters studierte Instrument. Mindestens ein Stück muss solistisch vorgetragen werden.
• Es steht den Studierenden offen, weitere Instrumente im Rahmen der Prüfung zu präsentieren.
Gesang:
• Mindestens ein Musikstück muss als Sologesang (ggf. mit Begleitung) vorgetragen werden.
• Es müssen fünf Volkslieder mit mindestens 2 Strophen vorbereitet werden, von denen eines von den Prüfer*innen zu Beginn der Präsentation ausgewählt wird. Das Lied muss auswendig vorgetragen werden. Mindestens eine Strophe muss unbegleitet vorgesungen werden.
Hinweis: Bei Gruppenpräsentationen kann dieser Pflichtteil auch mehrstimmige Anteile haben, mindestens eine Strophe des Liedes sollte aber trotzdem unbegleitet und solistisch vorgetragen werden.
Ensemblesingen und Ensemblemusizieren:
Es müssen zwei Ensemblestücke präsentiert werden, eines vokal und eines instrumental. Dabei müssen 2 oder mehr (instrumental) und 3 oder mehr (vokal) Musiker*innen beteiligt sein.