Die Studentische Rechtsberatung ist eine Lehrveranstaltung für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 4. Fachsemester. Es gibt eine Einführungsveranstaltung (Blockveranstaltung am Di, den 19.03., Do, den 21.03. und Mo, den 25.03.2019) und eine Beratungsphase (Einzeltermine während der Vorlesungszeit).
In der Blockveranstaltung erfolgt eine Einführung in die anwaltliche Beratungstätigkeit. Neben Fragen des Berufsrechts, der Haftung, der Fristenkontrolle und der Streitwertberechnung werden auch die Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung sowie Verhandlungs- und Konfliktmanagement behandelt. Gesprächssituationen werden in Kleingruppen eingeübt.
Für die Beratungsphase finden sich die Studierenden in Zweier-Teams zusammen. Jedes Team übernimmt dann verschiedene Mandate, jeweils bestehend aus einem Erst- und einem Nachbesprechungstermin. Beraten werden rechtsuchende Studierende der Universität oder Fachhochschule. Es werden Verhandlungsgeschick, Problemlösungs-, Argumentations- und Beratungsfähigkeit sowie rhetorische Fähigkeiten praktisch geübt. Dabei werden die Beraterteams von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Raum Bielefeld tätig sind, betreut. Der Zeitraum der Beratungen erstreckt sich grundsätzlich auf die komplette Vorlesungszeit des SS 2019.
Durch regelmäßige Teilnahme an der Einführungsveranstaltung und die spätere Mitarbeit in der Studentischen Rechtsberatung kann der Nachweis über den Erwerb einer Schlüsselqualifikation erlangt werden. Vor allem aber können wertvolle, praxisorientierte Erfahrungen gesammelt werden.
Weitere Informationen unter: www. studentische–rechtsberatung-bielefeld.de
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Bitte melden Sie sich zudem per E-Mail an: studentische.rechtsberatung@uni-bielefeld.de. Eine Anmeldung im ekVV reicht nicht aus.
Bei der Anmeldung muss sowohl die Matrikelnummer, wie auch das Semester, in welchem sie studieren, angegeben werden.
Notwendige (Teilnahme-)Voraussetzungen (siehe FsB), empfohlene Vorkenntnisse
Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 4. Fachsemester
Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 4. Fachsemester
Literatur:
Hähnchen, Studentische Rechtsberatung Bielefeld – ein Werkstattbericht, in: German Journal of Legal Education 3 (2016) S. 81-85.
Schöneberg, Studentische Rechtsberatung Bielefeld, in: German Journal of Legal Education 2 (2015) S. 119-122 (Erfahrungsbericht einer Absolventin)
beides auch online verfügbar unter http://b-s-r-b.de
Hannemann/Dietlein, Studentische Rechtsberatung und Clinical Legal Education in Deutschland (2015).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Schlüsselqualifikationen | Wahl | 4. 5. 6. 7. | GS und HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Wahl | 3. 4. 5. 6. 7. 8. | GS und HS |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: