Kommentar
Das Seminar verfolgt das Ziel, aufzuzeigen, dass Strafprozesse nicht nur der Feststellung der Schuld oder Unschuld eines einzelnen Menschen dienen, sondern auch dazu, die Regeln des menschlichen Zusammenlebens oder die herrschende Ordnung zu legitimieren respektive zu verstärken. Tatsächlich können Rechtsnormen als sprachlich gefasste Regelungsinstrumente für gesellschaftlich relevante Probleme interpretiert werden. Dass Fragen des Verhältnisses zwischen Verfassungsnormen und Verfassungswirklichkeit gerade in Zeiten des Umbruchs auftreten, soll in der Lehrveranstaltung anhand ausgewählter Strafverfahren der „Nachkriegsgeschichte“ dokumentiert werden. Gerade die folgenden Prozesse wurden ausgewählt, weil sie ihre Spuren in der Geschichte hinterlassen haben: der Bergen-Belsen-Prozess (1945), der Frankfurter Homosexuellenprozess (1950/51), der erste Auschwitz-Prozess (1963-1965) oder der Stammheim-Prozess gegen Mitglieder der RAF (1975-1977). Um einen internationalen Vergleich zu ermöglichen, werden auch Strafverfahren aus der europäischen sowie der südafrikanischen Geschichte gewählt, etwa die Kriegsverbrecherprozesse in Kopenhagen (1948), der Eichmann-Prozesse (1961) oder der Rivonia-Prozess gegen Nelson Mandela (1963/64).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
---|---|---|---|
22-3.2 Hauptmodul Moderne
3.2.2 |
Seminar Moderne | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: