Einführung in die Grundlagen des Rechts ist eine propädeutische Veranstaltung, die den Teilnehmern nahe zu bringen sucht, mit was für einem Gegenstand, oder genauer, mit was für Gegenständen sie es im rechtswissenschaftlichen Studium zu tun haben (werden). Dabei kann es natürlich nicht so sehr um Paragraphenlektüre gehen als vielmehr die Heranführung an den "typisch juristischen" Arbeitsstil, an das berufliche Vorverständnis, die Denk- und Sichtweise derer, die Recht anwenden, Recht gestalten, Recht setzen oder den Umgang mit Recht lehren. Wer Handreichungen wie "Dein Recht im Alltag" oder Erkenntnisse in Steuer- oder Mietstreitigkeiten, für Bußgeldbescheide, Liquidation von Verkehrsunfallschäden oder Ehescheidungen erwartet, wird nicht richtig auf seine/ihre Kosten kommen. Der vorgestellte Hörer ist eine Studienanfängerin bzw. ein Studienanfänger, die/ der sich seiner Studinfachwahl noch nicht so richtig sicher ist. Hinweis vorweg: Jura ist anders, als man denkt. Neugier genügt.
Ein Grundlagenschein kann wegen des allgemein einführenden Charakters der Veranstaltung nicht erteilt werden.
Zum ersten Einstig zwei schmale UTB-Bände: Klaus Adomeit, Rechtstheorie für Studenten, 4. Aufl. 1998; Reinhold Zippelius, Einführung in das Recht, 4. Aufl. 2003. Weiteres wird zu Beginn der Vorlesung besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 12-14 | V2-213 | 03.04.-14.07.2006 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahl | 1. 2. | 1.5 | scheinfähig Teilnahme GS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund A | Pflicht | 1. | GS | ||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |