Termine für mündliche Prüfungen für BA-NF-Studierende:
Mittwoch, 25. Januar und 1. Februar 2017 um 17.45 Uhr in H 14.
Bitte beachten Sie:
Geprüft wird in Form der Gruppenprüfung. Wer anwesend ist, wird mit allen anderen geprüft. Dauer pro Prüfling: 15 bis 20 Minuten.
§ 18 Rücktritt von Modulprüfungen und Modulteilprüfungen; Verlängerung von Abgabefristen
(1) Eine bereits begonnene Modulprüfung oder Modulteilprüfung gilt bei benoteten Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen als mit "nicht ausreichend" (5,0) und bei unbenoteten Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen als mit "nicht bestanden" bewertet, wenn diese ohne genügende Entschuldigung (wichtiger Grund) nicht oder nicht fristgerecht abgegeben oder abgebrochen wird.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Meth/Grund A; Grundlagenschein kl. | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 |