In der Vorlesung werden die allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Allgemeinen Teils des BGB, besprochen. Einführend wird zur Entwicklung des Privatrechts, der Funktionen des Allgemeinen Teils und den allgemeinen Grundsätzen des BGB referiert. Besonders erörtert werden Fragestellungen zum Vertragsschluss, der Stellvertretung, zur Abschluss- und Gestaltungsfreiheit von Rechtsgeschäften und zu den Anfechtungsregeln. Dabei wird die Schuldrechtsreform, hier insbesondere die Änderungen im Verjährungsrecht, entsprechend berücksichtigt. Außerdem wird in der Veranstaltung in die bürgerlichrechtliche Falllösungstechnik eingeführt.
Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten.
Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 26. Aufl. 2002
Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 8. Aufl. 2002
Köhler, BGB Allgemeiner Teil, 27. Aufl. 2003
Rüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 12. Aufl. 2002
Musielak, Grundkurs BGB, 8. Aufl. 2003
Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 8. Aufl. 1997
Dauner-Lieb u.a., Fälle zum neuen Schuldrecht, 2002
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR I | Pflicht | 3. | 8 | scheinfähig GS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 1. | GS | ||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |