In der Vorlesung werden die allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Allgemeinen Teils des BGB, besprochen. Einführend wird zur Entwicklung des Privatrechts, der Funktion des Allgemeinen Teils und den allgemeinen Grundsätzen des BGB referiert. Besonders Fragestellungen zum Vertragsschluss (u.a. Bedingungen, Formbedürftigkeit, Geschäftsfähigkeit), der Stellvertretung, zur Abschluß- und Gestaltungsfreiheit von Rechtsgeschäften (z.B. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften) und den Anfechtungsregelungen werden erörtert. Die Schuldrechtsreform, hier insbesondere die Änderungen im Verjährungsrecht, wird dabei entsprechend berücksichtigt. Außerdem wird in der Veranstaltung in die bürgerlichrechtliche Falllösungstechnik eingeführt. Es wird eine Semesterabschlussklausur stattfinden.
Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 25. Aufl., 2001
Köhler, Allgemeiner Teil, 25. Aufl., 2001
Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, 11. Aufl. 2001
Hübner, Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl., 1996
Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 8. Aufl. 1997
Schack, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., 1999
Dauner-Lieb/Arnold/Dötsch/Kitz, Fälle zum Neuen Schuldrecht, 2002.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 1. | scheinfähig | ||
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