291010 BGB I mit AG (V) (SoSe 2002)

Inhalt, Kommentar

In der Vorlesung werden die allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Allgemeinen Teils des BGB, besprochen. Einführend wird zur Entwicklung des Privatrechts, der Funktion des Allgemeinen Teils und den allgemeinen Grundsätzen des BGB referiert. Besonders Fragestellungen zum Vertragsschluss (u.a. Bedingungen, Formbedürftigkeit, Geschäftsfähigkeit), der Stellvertretung, zur Abschluß- und Gestaltungsfreiheit von Rechtsgeschäften (z.B. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften) und den Anfechtungsregelungen werden erörtert. Die Schuldrechtsreform, hier insbesondere die Änderungen im Verjährungsrecht, wird dabei entsprechend berücksichtigt. Außerdem wird in der Veranstaltung in die bürgerlichrechtliche Falllösungstechnik eingeführt. Es wird eine Semesterabschlussklausur stattfinden.

Literaturangaben

Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 25. Aufl., 2001
Köhler, Allgemeiner Teil, 25. Aufl., 2001
Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, 11. Aufl. 2001
Hübner, Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl., 1996
Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 8. Aufl. 1997
Schack, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., 1999
Dauner-Lieb/Arnold/Dötsch/Kitz, Fälle zum Neuen Schuldrecht, 2002.

Lehrende

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 1. scheinfähig  
Studieren ab 50    

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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
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Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 7 + 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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