Zur Klausur: Als Hilfsmittel sind nur "blütenweiße" Gesetzessammlungen zugelassen, also solche, die ohne jedwede Eintragungen, Markierungen, Klebezettel und dergleichen sind. Empfehlungen finden Sie im Foliensatz der ersten Vorlesungsstunde.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht gehört zum Kernbereich des Examenspflichtstoffs und ist zugleich unentbehrlich für das Verständnis der Fächer des Besonderen Verwaltungsrechts (wie Kommunalrecht, Baurecht, Polizeirecht usw.). Gegenstand der Vorlesung ist hauptsächlich das Handeln der vollziehenden Gewalt (Exekutive); die (verwaltungs-)gerichtliche Überprüfung ebendieses Handelns ist Schwerpunkt einer gesonderten Vorlesung im Verwaltungsprozeßrecht. Vorausgesetzte Vorkenntnisse sind die Inhalte der Vorlesungen "Staatsorganisationsrecht" und "Grundrechte".
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M31NF Öffentliches Recht I - Verwaltungsrecht I | Verwaltungsrecht I | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Einführungs- und Orientierungsangebote | Wahlpflicht | 3. 4. 5. 6. | 5 | schriftliche Einzelleistung 3 LP; siehe Modulhandbuch | |||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul ÖffR B | Pflicht | 3. | GS | ||
Studieren ab 50 |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: