Die Vorlesung gilt den nicht auf Rechtsgeschäft beruhenden Schuldverhältnissen und damit dem zweiten Teil des Besonderen Schuldrechts. Behandelt werden insbesondere Geschäftsführung ohne Auftrag, unerlaubte Handlung und ungerechtfertigte Bereicherung.
Es wird eine Semesterabschlussklausur gem. § 21 Abs. 2 Nr.1 a StudPrO 2012 angeboten.
Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 18. Aufl. 2018 (angekündigt für Okt. 2018)
Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 42. Aufl. 2018
Emmerich, BGB-Schuldrecht, Besonderer Teil, 15. Aufl. 2018
Eine umfangreiche Literaturliste wird den HörerInnen zur Verfügung gestellt werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M3RM Privatrecht III | Grundkurs BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M50NF Privatrecht II | Gesetzliche Schuldverhältnisse | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. | GS | ||
Studieren ab 50 |
Durch erfolgreiche Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur kann ein Leistungsnachweis gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 a StudPrO 2012 erworben werden.