Ein Blick auf die Prozesse rund um Gesundheitsförderung verdeutlicht, dass darin Inklusion mittlerweile neben alt etablierten Themen eine weitere immanente Facette stellt, die seit langem schon als Querschnittthema in vielen wissenschaftlichen Diskursen und Lebensbereichen verankert ist (z.B. Kindergärten, Schulen, Universitäten, Arbeitsplatz, Pflege und Gesundheitsversorgung, etc.). Vor allem seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steigt zunehmend die Bedeutung dieses Themas und gilt besonders in den frühen Lebensjahren, im Bildungswesen, für die Gesundheit und damit einhergehend, für ungleichheitsorientierte Fragestellungen während des Heranwachsens, als besonders relevant. 2006 wurde die Behindertenrechtskonvention bei der UNO-Generalversammlung (New York) verabschiedet und trat im Anschluss im Jahr 2008 in Kraft. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der seitdem durch 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung abgeschlossen wurde (Stand 2011). Der Vertrag konkretisiert bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Inklusion gilt erst dann als verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Seit dem Inkrafttreten der Konvention ist der Leitgedanke formalisiert, dass das Leben mit Behinderung als normaler Bestandteil des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft zu erachten ist. Das neue Paradigma lautet demnach auch: Inklusion statt Integration. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht nun gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen, statt, wir vormals in der Integration, lediglich den Fürsorge und Paternalismus Gedanken für die „anderen“. Daher gilt, dass kein Mensch schlechter behandelt werden darf, nur weil er anders ist. Für alle Menschen gelten die gleichen Rechte. Für Menschen ohne und mit Behinderungen muss daher alles zugänglich sein, ob es nun Gebäude sind, Freizeitaktivitäten oder Informationen oder Ressourcen für Leben und Gesundheit. Durch die UN-Konvention ist dieses Recht auf Teilhabe sogar einklagbar.
Vor der hier geschilderten Ausgangslage werden im Seminar die historischen und gesellschaftspolitischen Hintergründe reflektiert, um dann in den für Inklusion bei Kindern und Jugendlichen zentralen Lebensbereich vorzudringen, die Inklusion im deutschen Bildungssystem und der Schule. Im Besonderen werden in diesem Zusammenhang die Gesundheit von betroffenen Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund ungleichheitsorientierter Fragestellungen erörtert.
Die Literatur dient der Vertiefung und muss nicht für das Seminar erarbeitet werden. Für das Seminar relevante Literatur wird rechtzeitig in die Datenbank des Stud.IP geladen. Den Studierenden wird nach Rücksprache die Möglichkeit gegeben, deutsche und englische zu bearbeiten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-BE2_ver1 Erziehungswissenschaftliche Forschung in Theorie und Empirie | E2: Soziale, kulturelle, politische und rechtliche Kontexte pädagogischen Handelns | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
25-BiWi14 Fachliches Grundlagenmodul (GymGe) | E2: Bildung, Erziehung und Sozialisation | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
25-BiWi14_a Fachliches Grundlagenmodul (GymGe) | E2: Bildung, Erziehung und Sozialisation | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
25-BiWi2-G Fachliches Grundlagenmodul (Grundschule) | E2: Bildung, Erziehung und Sozialisation | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
25-BiWi2-HRGe Fachliches Grundlagenmodul (HRGe) | E2: Bildung, Erziehung und Sozialisation | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
30-MGS-5 Hauptmodul 4: Körper und Gesundheit | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt I; Schwerpunkt II; Schwerpunkt III |
Aktive Teilnahme und Diskussion, Seminarmoderation, Beteiligung an der Gruppenarbeit.