Dem Zivilrecht liegt der Gedanke der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit zugrunde. Hiervon Gebrauch zu machen ist eine wesentliche Aufgabe von Juristinnen und Juristen. Sie stellt sich im Bereich von Verpflichtungs- wie Verfügungsgeschäften und wird uns nicht durch das Gesetz (s. etwa die Vertragstypen des besonderen Schuldrechts) abgenommen, denn häufig geht es gerade darum, Regelungen zu schaffen, die vom dispositiven Recht abweichen.
Auch in der familien- und erbrechtlichen Praxis verlassen sich die Beteiligten häufig nicht allein auf die gesetzlichen Regelungen und Institute (z.B. gesetzlicher Güterstand, gesetzliche Erb¬folge). Schon vor Eingehung einer Ehe kommt der Abschluss eines Ehevertrags in Betracht, um der konkreten Situation und der gewünschten Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse Rechnung zu tragen. Das Erbrecht (Testierfreiheit !) bietet vielfältig Anlässe und Möglichkeiten zur Modifizierung und Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge.
Die Veranstaltung möchte im ersten Teil die Methodik der Vertragsgestaltung im allgemeinen vermitteln, um im zweiten Teil das Familien- und Erbrecht unter gestalterischer Perspektive zu vertiefen. Dies soll anhand zahlreicher Beispiele geschehen.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 1: Priv.Rechtsgest. | Wahlpflicht | 7. | HS |