Das Sachenrecht ist in ca. einem Drittel der zivilrechtlichen Examensklausuren in mehr oder weniger großem Umfang Prüfungsstoff. Hier "auf Lücke zu setzen" ist daher ausgesprochen unklug. Kenntnisse sollten nicht nur im Mobiliarsachenrecht vorhanden sein, sondern insbesondere auch zum Grundbuch (Grundbuchberichtigungsanspruch, Vormerkung, Widerspruch und Grundschuld).
Besonders examensrelevante Themen des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts werden in der Veranstaltung vorrangig anhand von Fällen behandelt.
In der abschließenden Klausur kann der BGB-Schein für das Hauptstudium erworben werden.
Eine Hausarbeit kann aufgrund fehlender Kapazitäten am Lehrstuhl nicht angeboten werden.
Hilfreich wäre der frühere Besuch des GK Sachenrecht.
Alle Lehrbücher zum Sachenrecht sind geeignet zur Vor- und Nachbereitung der Stunden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR E | Wahlpflicht | 5. 6. | HS | ||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussklausur sind die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung sowie die fristgerechte Anmeldung (dafür ist ausschließlich das Prüfungsamt zuständig).
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: