Die Veranstaltung halten die Professoren Oehler (Angehöriger der Fakultät) und Ber-neke (Vors. Richter am Markenrechtssenat des OLG Düsseldorf). Ein Teil (Wettbewerbs- und Kartellrecht) findet als regelmäßige Vorlesung ab 2. November statt. Der zweite Teil mit Markenrecht wird in Form einer Blockveranstaltung am Ende des Semesters angeboten.
Wettbewerbsrecht versteht sich rechtssystematisch als eine Ausprägung von Sonderdeliktsrecht, das seine Hauptrechtsgrundlage im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) hat, und kurz und grob in die Kategorien der Verletzung des Rechts am Unternehmen und des Verstoßes gegen Verbraucherschutzrechte eingeordnet werden kann. In der Praxis besteht es vornehmlich aus Fallrecht, das die Abwehr von unlauteren Marketingpraktiken in Werbung und Vertrieb zum Gegenstand hat. Ziel ist, den Teilnehmern ein Orientierung in den Rechtsgrundlagen („Wo suche ich nach was?“) und eine Auswahl von Fällen zu vermitteln.
Kartellrecht will unverfälschten Wettbewerb im Marktgeschehen sicherstellen, indem durch teilweise stark sanktionsbewehrte Verbote Wettbewerbsbeschränkungen wie Kartellen und mißbräuchliches Verhalten von monopolistischen bzw. marktmächtigen Unternehmen verhindert werden soll. Dazu gehört auch die Prävention einer Marktvermachtung durch Fusionskontrolle, die Zusammenschlüsse von Unternehmen verhindern soll, durch die Marktmacht geschaffen oder verstärkt wird und damit auch den Wettbewerb beeinträchtigt werden kann. In der medialen Öffentlichkeit schlägt sich das in Berichten über Fusionsverbote wie auch den Kampf gegen Benzin- und Energiepreise nieder. Lehrziel ist hier die Vermittlung eines Einstiegs in die sehr komplexen und unübersichtlichen Rechtsgrundlagen des nationalen Rechts in Gestalt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Unionsrecht mit dessen Wettbewerbsregeln und dem hierzu ergangenen Sekundärrecht.
Markenrecht ist die Rechtsgrundlage der kommerziellen Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Abnehmer mit Hilfe von Kennzeichen = Marken, deren Zweck im Ausgangspunkt die Kennzeichnung der Herkunft der „markierten“ Güter ist, damit die Identifikation des Guts im Markteinerlei bewirkt und so darüber hinaus auch den Transport weiterer Botschaften ermöglicht. Das im deutschen und europäischen Gesetzesrecht angesiedelte Rechtsgebiet gehört zum - extensivst ausdifferenzierten - Deliktsschutz von geistigen Eigentumsrechten, dessen wirtschaftliche Bedeutung aus dem Wert der Marke für die Unternehmen erwächst. Auch hier ist Lehrziel die Vermittlung eines Elementarverständnisses von Funktionsweise, Reichweite und Durchsetzung des Schutzes von Marken und der ihnen verwandten Kennzeichen, was in weitem Umfang durch Exemplifikation anhand von Fällen aus der Rechtssprechung geschehen wird.
Gelegenheit zur Anfertigung einer Hausarbeit und, sofern und soweit für die Teilnehmer notwendig und sinnvoll zu einer Klausur wird gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
---|---|---|---|---|---|
wöchentlich | Mi | 8-10 | T2-149 | 31.10.2011-03.02.2012
nicht am: 28.12.11 / 04.01.12 |
|
einmalig | Fr | 10-15 | S7-155 | 20.01.2012 | Zusatztermin |
Verstecke vergangene Termine <<
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Handels/GesellschR | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | aktive Teilnahme HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 2: Wirtschaftsrechtsberat.; EG UnternR | Wahlpflicht | 7. | gilt für StudPrO 2007 und früher HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 2: Wahl; EG UnternR | Wahlpflicht | 7. | gilt ab StudPrO 2009 HS |