Das Diktum vom „Recht, Rechte zu haben“, das von Hannah Arendt formuliert wurde, kann bis heute als der Kern der Menschenrechtsidee angesehen werden. Menschenrechte sind demnach Grundrechte, die jedem Individuum unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, seiner ethnischen Zugehörigkeit oder seiner sozialen Herkunft zustehen.
In der abendländischen Erzählung reklamiert die westliche Moderne die Idee und Entstehung der Menschenrechte für sich. Dies führte nicht selten dazu, dass der Westen seine partikularen Werte und Normen als verallgemeinerungsfähig ansah und sich berechtigt fühlte, sein Welt- und Menschenbild universell durchzusetzen. Kritische Stimmen verweisen daher darauf, dass die Menschenrechte dem Westen auch als trojanisches Pferd dienten und weiterhin dienen, um den Kapitalismus zu globalisieren und die westliche Lebensweise zu exportieren. Zudem ist unübersehbar, dass Menschenrechte an eine Staatszugehörigkeit gebunden sind und gerade jene Personen, die des Menschenrechtsschutzes besonders bedürfen wie etwa Geflüchtete, Migrant*innen und Staatenlose meistens nicht in den Genuss von Menschenrechten kommen.
Das Menschenrechtskonzept kann jedoch weder auf seine westlichen Entstehungsbedingungen noch auf seine ideologische Funktion reduziert werden. Vielmehr kann gezeigt werden, dass die Idee der Menschenrechte auch von anderen Kulturen aufgegriffen und weiter entwickelt wurde. So sind beispielsweise die WSK-Rechte, also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, besonders von Ländern des ehemaligen Ostblocks und des Südens artikuliert und eingefordert worden. Zu der Fortentwicklung gehört auch die Annahme kollektiver Menschenrechte, die durch die Vorstellung geprägt ist, dass auch Gruppen, Kollektive und Völker schützenswert sind. Neben den Forderungen nach Frieden, Entwicklung und einer intakten Umwelt sollen auch Kulturen und Minderheiten in den Schutzbereich der Menschenrechte gelangen.
In diesem Seminar soll das menschenrechtliche Selbstverständnis westlich geprägter Kulturen ebenso wie die Forderung, Kultur als ein Menschenrecht anzuerkennen, einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Dazu wird das Konzept der Transdifferenz vorgestellt und für eine dynamische Kulturdefinition herangezogen. Danach sind Kulturen keine geschlossenen Systeme, sondern das Resultat dynamischer, widersprüchlicher und machtvoller Prozesse. Dementsprechend sind Inhalte und Grenzen von Kulturen umkämpft und müssen immer wieder neu verhandelt werden. Das führt nicht zur Aufhebung jeglicher kultureller Differenzen, jedoch zu Überlagerungen, Vermischungen und Verschiebungen, die es für eine transkulturelle und an den Menschenrechten orientierte Bildungsarbeit zu nutzen gilt.
Inhalte des Seminars:
• Hannah Arendt und die Paradoxie der Menschenrechte
• Flucht, Asyl und Staatenlosigkeit – das nackte Leben der Anderen
• Niederlassungsfreiheit – ein Menschenrecht auf Migration?
• Universalität der Menschenrechte – Begründungsversuche, Widersprüche und Lösungsansätze
• Politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte – Pakte, Verträge und Programme
• Individuelle und kollektive Menschenrechte
• Kultur als Menschenrecht?
• Das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Kontext postkolonialer Fremdbestimmung
• Muslimische Menschenrechtsdiskurse und die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
• Kulturrelativismus und Universalismus
• Kosmopolitismus und Weltbürger*innenschaft
• Konzepte der Transdifferenz und Transkulturalität
• Transkulturelle Menschenrechtspädagogik
Master of Arts: Voraussetzung ist die Einschreibung im Master of Arts Erziehungswissenschaft
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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25-ME-A4 Inhaltliche Fokussierung | E1: Inhaltliche Fokussierung 1 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
E2: Inhaltliche Fokussierung 2 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation | |
25-ME-B4 Inhaltliche Fokussierung | E1: Inhaltliche Fokussierung 1 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
E2: Inhaltliche Fokussierung 2 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation | |
25-ME-C3 Adressat_innen und Institutionen der Migrationspädagogik, Civic- and International Education | E1: Migrationspädagogik and International Education | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
25-ME-C4 Inhaltliche Fokussierung | E1: Inhaltliche Fokussierung 1 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
E2: Inhaltliche Fokussierung 2 | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation | |
25-ME3 Forschungsprojekt | E1: Thematische Einführung | Studienleistung
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Studieninformation |
25-ME3-IT Forschungsprojekt | E1: Thematische Einführung | Studienleistung
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Studieninformation |
25-UFP6-C Fachbezogene Vertiefung: Migrationspädagogik, Civic- and International Education | E1: Migrationspädagogik and International Education | Studienleistung
unbenotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
25-UFP6-V5 Fachbezogene Vertiefung: Migrationspädagogik | E1: Seminar aus Master Kernfach EW | Studieninformation | |
E2: Seminar aus Master Kernfach EW | Studieninformation | ||
30-MGS-3 Hauptmodul 2: Sozialisation und Bildung | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
benotete Prüfungsleistung |
Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: