230178 Schuld, Scham und Schrift (S) (WiSe 2017/2018)

Inhalt, Kommentar

Das Seminar befasst sich mit visuellen Repräsentationen, die Vorstellungen von Schuld und ihrer Tilgung durch eigene und fremde Buße verständlich machen und sie legitimieren. Diese äußern sich häufig in schriftlicher Form, einer Schrift, die gelesen oder doch zumindest gesehen werden kann. Insbesondere in eschatologischen Schwellensituationen von allgemeinem Weltgericht (‚judicium universale‘) oder individueller Sterbestunde (‚judicium particulare‘) erleben Menschen ihre eigene Schuld als etwas Schriftliches, das ihnen vom Teufel oder anderen Instanzen visuell präsentiert, also ‚vor-gehalten‘ wird. Im Zentrum stehen werden symbolische Repräsentationen von Schuld durch Schrift in drei großen Quellenbereichen: in der Visionsliteratur des Mittelalters (einschließlich ihrer Handschriftenilluminationen), in den Bildern und Texten der spätmittelalterlichen Sterbekunst (‚ars moriendi‘) sowie in den geistlichen Dramen des 15. und 16. Jahrhunderts, insbesondere den ‚Jedermann‘-Spielen.
Die Möglichkeiten zur Bewältigung und Tilgung von Schuld, die diese Schrift-Bilder nahelegen, hängen oft davon ab, in welchem Bildzusammenhang die Schrift der Schuld verortet wird. Geht es um die juridische Bildlichkeit von Vertrags-, Anklage- oder Urteilsschriften, dann bedarf es meist des übernatürlichen Eingreifens, um die Schrift auf wunderbare Weise zu löschen oder die Schriftstücke ganz verschwinden zu lassen. Die ökonomische Schriftlichkeit des Kaufmanns- und Finanzwesens hingegen bietet von sich aus vielfältige Verfahren, um Schuldtitel zu tilgen. Dies reicht vom Durchstreichen von Eintragungen im Hauptbuch (‚ein Strich durch die Rechnung‘), über das Zerreißen von Schuldverpflichtungen bis zu ihrem Durchstechen, das im Lochen ungültig zu machender Sparbücher fortlebt: Sind Dokumente erst gelocht, dann ist die Schrift zwar in der Regel noch vorhanden und durchaus lesbar, aber ihre Bedeutung hat sie eingebüßt.
In vielen der zu behandelnden Quellen liegt die Funktion des schriftlichen Vorhaltens der Sünden in der Beschämung, mit welcher der Teufel den sterbenden und zu richtenden Menschen zur Verzweiflung an der göttlichen Gnade, der ‚desperatio‘, bringen will angesichts der evident gemachten Größe seiner eigenen Schuld. Dieses Sehen von Sündenschrift als Anlass von Scham entspricht einer gängigen Theorie, nach der die Scham viel mit dem Sehen zu tun haben soll. Herbert Morris schreibt in ‚On guilt and innocence‘ (1976, S. 62), „shame connects with sight“, und er fügt hinzu „and guilt with hearing“. Für das erstere lassen sich reichlich Text- und Bildbelege beibringen, aber kann man auch diese zweite Aussage von Morris bestätigen, dass Schuld zum Akustischen, zum Hören tendiere? „In guilt the ‚voice of conscience‘ speaks and we formulate in words what is to be or not to be done, words that are spoken and heard.” Einmal gibt es viele visuelle geprägte Metaphern wie die vom ‚Buch des Gewissens‘ (‚liber conscientiae‘), die auch in die bildende Kunst übersetzt wurden. Zudem tendiert die Schuld, zumindest wenn es um ihre Tilgung durch eigene oder stellvertretende Buße geht, also um Werke, die der Schuld gegengerechnet werden, ebenso wie die Scham zum Sehen und Lesen. Woher kommt dieses Bedürfnis, etwas Unanschauliches wie Schuld anschaulich werden zu lassen? Allgemein ist dies sicher das rhetorische Verfahren der ‚evidentia‘, das Vor-Augen-Stellen des Nicht-Sichtbaren durch Sprache. Vor allem aber sollten wir eine alte Vorstellung von Gerechtigkeit bedenken, nach der Recht nicht nur öffentlich ‚gesprochen‘, sondern von allen ‚gesehen‘ können werden muss. Außer an die Funktion von ‚corpora delicti‘ in Beweisverfahren ist hier an das seit altägyptischen Text- und Bildzeugnissen breit dokumentierte Motiv zu denken, Schuld sei ein Gewicht, das auf einer Jenseits- oder Seelenwaage gewogen werden kann. Auch bei den mittelalterlichen Gerichtswaagen hört man nichts, man sieht allerdings überdeutlich, ob gute oder schlechte Werke über-wiegen -bzw. ob die durch das Blut Christi repräsentierte Gnade stellvertretend den Ausschlag gibt.
Eine vorläufige These, die es zu überprüfen gilt, könnte lauten: Wenn Schuld etwas ist, das mit positivem Handeln verglichen, verrechnet oder eben gegeneinander aufgewogen werden kann, dann muss man sie sich auf dieselbe Weise vorstellen können wie die Werke oder die Strafen, die sie ersetzen.

Literaturangaben

Einführende Literatur:
Hans Blumenberg, Die Lesbarkeit der Welt. Frankfurt a.M. 1981.
Meinolf Schumacher, „Ein Kranz für den Tanz und ein Strich durch die Rechnung. Zu Oswald von Wolkenstein ‚Ich spür ain tier' (Kl 6)‘. In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 123 (2001), S. 253-273. DOI: https://doi.org/10.1515/bgsl.2001.2001.123.253

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