Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung immer wieder Gegenstand von Klausuren, Vorträgen und Prüfungsgesprächen (siehe § 11 JAG NRW). Die Veranstaltung will hierauf vorbereiten.
§ 11 JAG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Gegenstände der Prüfung
(1) Die Gegenstände der staatlichen Prüfung sind die Pflichtfächer. Andere Rechtsgebiete dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.
(2) Pflichtfächer sind... .
Nr. 6 aus dem Arbeitsrecht im Überblick: Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht;…
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden in der Veranstaltung gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Repetitorium | Wahl | 7. 8. | HS |