DER VERANSTALTUNGSPLAN IST IN DER DOKUMENTENABLAGE DES LERNRAUMES
Kommentar für Studierende der Soziologie:
Die Veranstaltung führt Lehrende und Studierende aus Soziologie und Rechtswissenschaft zusammen, was anregende Lernerfahrungen ermöglicht.
„Hartz IV“ hat sozialhilfeartige Leistungen wieder in den Mittelpunkt gesellschaftspolitischer Debatten gerückt.*) In den 1880er Jahren wurde in Deutschland die SozialVERSICHERUNG eingeführt. Sie verkörperte eine „Arbeiterpolitik“ für den ehrbaren, durch Beiträge sich vorsorgenden Arbeiter, von der die Armenhilfe (heute: "SozialHILFE") als „Armenpolitik“ in der Folge scharf getrennt wurde. Erst über 100 Jahre später, durch die Einführung von Hartz IV (2005), wurde „Armenpolitik“/Sozialhilfe wieder gewichtiger. Auch wenn die Sozialhilfe/Hartz IV verglichen mit Alterssicherung und Gesundheitswesen ein kleines soziales Sicherungssystem ist, kommt ihr doch eine große Bedeutung zu als moralisches Minimum, als unterster „Boden“ in der Gesellschaft, unter den niemand fallen soll. Zugleich ist die Sozialhilfe immer wieder Gegenstand von Kritik gewesen. Liberalen gilt sie als Anreiz, nicht zu arbeiten, Linken dagegen als stigmatisierend und sozial ausgrenzend. Liberale wie Linke, in den letzten Jahren zunehmend, schlagen als Alternative teilweise ein bedingungsloses Grundeinkommen vor. Seit den 2000ern verbreiten sich basaler Sozialgeldtransfers an Arme überraschend auch in Entwicklungsländern und werden von internationalen Organisationen wie Weltbank und Internationale Arbeitsorganisation propagiert.
Die Veranstaltung behandelt das Thema aus soziologischer und sozialrechtlicher Sicht. Behandelt werden u.a.:
- Soziologische Theorien der Sozialhilfe
- Sozialhilferecht und -politik in Deutschland, u.a. „Hartz IV“ und das Asylbewerberleistungsgesetz
- Internationaler Vergleich von Sozialhilfesystemen
- Sozialhilfe und internationale Menschenrechte
- Die neue Rolle basaler Sozialgeldtransfers („social cash transfers“) in Entwicklungsländern und in globalen Diskursen
- Rechtlich heißt seit 2005 nur noch das Leistungssystem für Nicht-Erwerbsfähige „Sozialhilfe“ (Sozialgesetzbuch [SGB] XII; s. den Kommentar für Studierende der Rechtswissenschaft, unten). Das Bundessozialhilfegesetz von 1961 (in Kraft 1962-2004) war ein übergreifendes Leistungssystem, das bereits „Sozialhilfe“ hieß.
- In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird „Sozialhilfe“ als OBERBEGRIFF für sozialhilfeartige Leistungen wie Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benutzt, schließt also Nachfolger des 1962 eingeführten übergreifenden Leistungssystems „Sozialhilfe“ ein. 1924-1961 hieß das entsprechende System „Fürsorge“, davor sprach man von Armenhilfe oder Armenpflege.
Kommentar für Studierende der Rechtswissenschaft:
Die Vorlesung wird in Kooperation mit Prof. Dr. Lutz Leisering (Fakultät für Soziologie) angeboten. Die Vorlesung wendet sich an Studierende des SPB 6 (Einwanderung und soziale Integration), an Studierende des SGB 7 (Arbeit und sozialer Schutz) sowie an andere interessierte Studierende. Für die Studierenden des SPB 6 und des SPB 7 ist die Vorlesung ein Zusatzangebot. Die Lehrveranstaltung führt Studierende der Rechtswissen-schaft und der Soziologie zusammen.
Menschen, die nicht über ausreichende eigene Mittel zum Lebensunterhalt verfügen und ihre Ansprüche aus dem System der Sozialversicherung ausgeschöpft haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geldleistungen, die darauf zielen, den (allgemeinen) Lebensunterhalt sicherzustellen (z.B. Nahrung, Kleidung, Wohnen). Das deutsche Recht kennt drei wichtige Regime zur Sicherung des Lebensunterhalts: die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Sozialhilfe (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Vorlesung behandelt diese drei Regime aus rechtlicher und soziologischer Perspektive, auch in ihrer Anbindung an das Grundgesetz (Recht auf Achtung der Menschenwürde) und an globale Normen (International Covenant of Economic, Social and Cultural Rights). Die Vorlesung bindet die Studierenden aktiv in die Lehre ein.
Kenntnisse über Sozialpolitik oder Sozialrecht sind erwünscht, aber nicht zwingend.
Thomas Bahle u.a., 2010, Social assistance, in: F. Castles u.a. (Hg.), Oxford Handbook of the Welfare State, OUP, S. 448-461
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M-PK-M3 Governance und Regulierung (Kernbereich 3) | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M5a Politische Soziologie a | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M5b Politische Soziologie b | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M5c Politische Soziologie c | Seminar 1 | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 6: ZusatzVst.; SPB 7: ZusatzVst. | 7. 8. | ||||
Studieren ab 50 |
Für Studierende der Fakultät für Soziologie:
Studienleistung:
• Regelmäßige Teilnahme
• Lesen der Pflichtlektüre zu jeder Sitzung
• Zu mindestens 3 Sitzungen eine (von den Lehrenden gestellte) Frage zur Pflichtlektüre BEANTWORTEN und eine nicht-triviale Frage STELLEN (beides ins Netz stellen). Wählen Sie 3 Sitzungen aus verschiedenen (frühen, mittleren und späteren) Teilen der Lehrveranstaltung.
• Darüber hinaus zu 1 workshopartigen Sitzung einen kurzen Text, Poster o.ä. ins Netz stellen.
• Vor der letzten Sitzung ein kurzes Veranstaltungsresümee (inhaltlich, didaktisch) ins Netz stellen.
Prüfungsleistung:
nur Hausarbeit möglich (Länge gemäß Modulbeschreibung/FsB)
Gruppenarbeit ist erwünscht (i.d.R. 2 Personen), aber nicht zwingend.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: