Mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) wurde im Jahr 1950 zum ersten Mal auf völkervertraglicher Basis ein System von Menschenrechten geschaffen. Der Durchsetzungsmechanismus der EMRK ist bis heute einzigartig geblieben: Individuen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, sind befugt, einen internationalen Gerichtshof mit der Behauptung anzurufen, ihre in der EMRK festgelegten Rechte seien durch einen der Mitgliedstaaten verletzt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat darüber zu entscheiden, ob ein in der EMRK garantiertes Recht im Einzelfall verletzt wurde. Die Urteile des Gerichtshofs sind verbindlich. Die Vorlesung wird dieses System des europäischen Menschenrechtsschutzes vorstellen: Wie kam es, daß sich die europäischen Staaten in der Nachkriegszeit auf vertraglicher Basis auf "Menschenrechte" geeinigt haben? Wie ist der Durchsetzungsmechanismus im einzelnen gestaltet? Welche Rechte enthält der Grundrechtskatalog der EMRK? Welche Bedeutung hat die EMRK für die Bundesrepublik Deutschland?
Empfohlene Literatur
Ø Christoph Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Studienbuch (2003)
Ø Mark E. Villiger, Handbuch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), 2. Auflage (1999)
Ø Jochen Abr. Frowein/Wolfgang Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Auflage (1996)
Textausgaben
Menschenrechte, Beck-Texte im dtv
Völkerrecht, Beck-Texte im dtv
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Öffentl. Recht (VV); WFG 9 Völker- und Europarecht | Wahl |