Das rechtsvergleichende Seminar zum Strafverfahrensrecht richtet sich an Studierende, die bereits Grundkenntnisse im deutschen Strafverfahrensrecht und/oder die Veranstaltung von Patrick McKinley zum US-amerikanischen Straf- und Strafverfahrensrecht besucht haben.
Die Vorbesprechung für alle Teilnehmer/innen, in der Einzelheiten geklärt werden können, findet am Mittwoch, den 13. April um 14:00 Uhr im Handapparat Strafrecht (U8-207), statt. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Voraussetzung der Teilnahme ist die Übernahme der schriftlichen Bearbeitung eines der unten genannten Themen sowie der Vortrag der Ergebnisse im Seminar. Interessierte bitten wir, sich unter Benennung des zu bearbeitenden Themas verbindlich im Sekretariat des Lehrstuhls Ransiek (U8-230) anzumelden. Eine Liste der zu bearbeitenden Themen finden Sie auf der Homepage des Lehrtsuhls.
Es können (ausschließlich) folgende Leistungsnachweise erworben werden: ein Seminarschein; ferner ein großer Grundlagenschein, § 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO, für die Bearbeitung eines US-amerikanischen Themas oder ein Schein nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO (Seminararbeit im Hauptstudium) für die Bearbeitung eines deutschen Themas.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr.; Modul StrafR C | Wahl | 4. 5. 6. 7. | Strafrecht GS und HS |