3 Termine: 27.10., 03.11., 10.11. (ggf. 17.11.) jeweils von 15:00 bis 16:30 s.t.
Die Veranstaltung erfolgt online über Zoom.
Meeting-ID: 95816439572
Passwort: 222590
In der Vergangenheit teilte sich die Arbeitsgemeinschaft in 3 theoretische Abschnitte und 3 Praxisbesuche, in denen Polizei, Justiz und Strafvollstreckung vorgestellt wurde. Leider konnte die Arbeitsgemeinschaft aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr in der gewohnten Form fortgeführt werden, obwohl auch weiterhin Interesse an der Arbeitsgemeinschaft bestand. In diesem Semester wollen wir versuchen die theoretischen und praktischen Abschnitte via Zoom zu erarbeiten und vorzustellen. In den Folgesemestern soll versucht werden wieder praktische Begehungen mit Polizei, Justiz und Strafvollzug einfließen zu lassen.
Jeder von uns kann Opfer von Straftaten werden, sei es durch einen (Verkehrs)-Unfall, sei es durch ein Gewaltdelikt (Stichwort: Körperverletzung), oder z.B. durch einen Computerbetrug (Stichwort: Enkeltrick). Das Spektrum der Taten ist enorm. Gerade ältere Mitbürger trauen sich dann oft nicht, sich als Opfer einer Straftat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, zu offenbaren, sei es aus Scham, oder aus Scheu, mit der Polizei/Justiz Kontakt aufzunehmen. In dieser Arbeitsgemeinschaft gehen wir exemplarisch von ausgewählten Straftaten aus. Wer kann Opfer eine Straftat/Gewalttat werden, welche Rechte hat der Betroffene gegenüber dem Täter, welche Ansprüche hat der Geschädigte bei Verletzung von Leib und Leben bzw. Eigentum, welche Rechte hat er auch gegenüber Polizei und Justiz? Kann ein Rechtsanwalt auch von einem Opfer einer Straftat beauftragt werden? Wer zahlt seine Kosten?
Es sind drei thematische Einheiten geplant, in denen jeweils von einer Straftat (z.B. Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl oder Raub/Mord) ausgegangen wird.
1. Wie ermittelt die Polizei eine solche Straftat? Welche Mittel stehen ihr zur Verfügung? Welche Aufgaben hat der Rechtsanwalt bereits zu diesem Zeitpunkt, wenn er Täter oder Opfer vertritt?
2. Wie ist der Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens von der Anklageerhebung bis zur Verurteilung? Welche Aufgaben hat der Anwalt als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? Was ist ein Opferanwalt? Was ist ein Nebenkläger(vertreter)? Wie wird die Wiedergutmachung der körperlichen und materiellen Schäden aus der Sicht des Geschädigten betrieben?
3. Wenn es zu einer Verurteilung kommt: Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor, angefangen von der Geldstrafe bis hin zur Haftstrafe? Wie sieht die Ausgestaltung der zeitigen/lebenslangen Haft aus?
Sollten die vorgestellten Themen an den drei Terminen nicht abschließend vorgestellt werden können, wird am 01.06.2022 noch ein zusätzlicher Termin angeboten.
Ein Lernraum für Begleitmaterial und weiterführende Unterlagen ist in Vorbereitung!
Diese Arbeitsgemeinschaft ist vornehmlich für TeilnehmerInnen von Studieren AB 50 gedacht.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Studieren ab 50 | Arbeitsgemeinschaften |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: