Aufgrund des Selbsthilfeverbots müssen die subjektiven Rechte des Privatrechts, nachdem sie in der Regel im Zivilprozess (Erkenntnisverfahren) festgestellt worden sind, durch staatliche Organe in einem besonderen Verfahren durchgesetzt werden. Dies ist für die sogenannte Einzelvollstreckung im 8. Buch der ZPO bzw. im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt. Hiermit wird sich die Veranstaltung in erster Linie befassen. Sie will aber auch in die Gesamtvollstreckung, also das Insolvenzrecht einführen.
Box/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Aufl.
Prütting/Stickelbrock, Zwangsvollstreckungsrecht, 2003
Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 3. Aufl.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Fr | 10-12 | H4 | 17.10.2005-10.02.2006 | Am 10.02.2006 in S2-107 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR E | Pflicht | 4. 5. | HS |