Gerichte entscheiden in Streitfällen. Dabei orientieren sie sich nicht nur an den Vorschriften des materialen Rechts, etwa dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Strafgesetzbuch, sondern auch an Prozessordnungen, die das Vorgehen im Verfahren regeln, also der Straf- oder Zivilprozessordnung oder der Verwaltungsgerichtsordnung. Bei alledem operieren Gerichte vor allem im Medium der Interaktion, eingebettet in Schriftlichkeit und Mündlichkeit und in besonderer Weise räumlich geordnet.
Das Seminar beleuchtet diese Interaktionsebene von Gerichtverfahren theoretisch und empirisch. Dabei sollen die Studierenden in eigenen kleinen Feldstudien einen teilnehmenden Blick auf die Verfahrenswirklichkeit werfen und Beschreibungen typischer Interaktionsprozesse in Gerichtsverfahren vor Zivil-, Verwaltungs- oder Strafgerichten anfertigen. Diese sollten unterschiedliche Gerichtszweige (Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte, Strafgerichte) und Verfahrensstadien zum Gegenstand haben.
Wichtig für das Gelingen der Veranstaltung wird es unter anderem sein, sich brauchbare Feldzugänge zu eröffnen. Es wäre von Vorteil, wenn die TeilnehmerInnen solche Zugänge zum Feld über persönliche Kontakte mobilisieren könnten, im Idealfall bereits im Vorfeld des Seminars. Sie werden die Studien in Gruppenarbeit durchführen und gemeinsam im Plenum präsentieren. Die Arbeitsgruppen werden in der zweiten Sitzung zusammengestellt.
Eine kontinuierliche Anwesenheit und Engagement vor allem in Form der Vor- und Nachbereitung sind für das Studium selbst und für den Studienerfolg zwingend erforderlich (§ 2 (4) BPO).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Studieninformation |
Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Folgende Studienleistungen sind zu erbringen:
(1) Die Lektüre aller Texte ist Pflicht. Nur wer gelesen hat, kann teilnehmen. Mindestens 4 Exzerpte sind am Tag vor der betreffenden Sitzung in elektronischer Form im Lernraum zu deponieren und in der Sitzung in Papierform zur Diskussion bereitzuhalten und abzugeben. Exzerpte sind Texte (keine Tabellen oder Stichwortlisten), die in knapper Form (1-2 S.) folgende Punkte umfassen:
a) Welches Thema/welche Frage behandelt der Text?
b) Welches sind die zentralen Aussagen?
c) In welchen Argumentationsschritten werden diese Aussagen entwickelt?
d) Welche Fragen haben Sie an den Text? Skizzieren Sie Ihre eigene Position.
(2) Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe einschließlich Diskussion und Präsentation der Feldstudie im Plenum.
Unabhängig davon ist für die Modulprüfung im Modul "Rechts- und Regulierungssoziologie" eine Hausarbeit erforderlich (ausführliche Fassung Feldstudie). Hausarbeiten müssen spätestens am 1. Oktober 2019 (eine Woche vor Beginn des Wintersemesters) in elektronischer und schriftlicher Form abgegeben werden.
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: