291018 ZPO Erkenntnisverfahren (V) (SoSe 2004)

Kurzkommentar

Inhalt, Kommentar

Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachstoff des Prozeßrechts. Sie vermittelt das grundlegende Wissen zum Ablauf eines Zivilprozesses und ist damit zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis anderer Verfahrensordnungen.
Gegenstand der Vorlesung ist nur das sog. Erkenntnisverfahren, d.h. das Verfahren bis zum Erlaß einer abschließenden Entscheidung, meist eines Urteils. Behandelt wird vor allem das Verfahren im ersten Rechtszug, insbesondere die Rechtswege, die Verfahrensgrundsätze sowie die einzelnen Arten der Klagen und der gerichtli-chen Entscheidungen mit ihren Wirkungen. Das der Durchsetzung der Entscheidung dienende Zwangsvollstreckungsverfahren und das Insolvenzrecht sind Gegenstand einer eigenen Vorlesung.
Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine Gliederung der Vorlesung und ein Literaturverzeichnis. Außerdem wird die Musterakte eines erstinstanzlichen Zivilprozesses verteilt und besprochen.

Literaturangaben

Zur Vorbereitung der Vorlesung wird empfohlen:
Grunsky, Zivilprozessrecht, 11. Aufl. 2003
Jauernig, Zivilprozeßrecht, 28. Aufl. 2003;
Musielak, Grundkurs ZPO, 6. Aufl. 2002;
Schilken, Zivilprozeßrecht, 4. Aufl. 2002

Lehrende

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 3. 4. GS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) Privatrecht (VV); Modul PrivR D Pflicht 3. 4. 2 nicht scheinfähig GS

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Kein E-Learningangebot vorhanden
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Reichweite:
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Donnerstag, 11. Dezember 2003 
Letzte Änderung Räume:
Donnerstag, 12. Februar 2004 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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