Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachstoff des Prozeßrechts. Sie vermittelt das grundlegende Wissen zum Ablauf eines Zivilprozesses und ist damit zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis anderer Verfahrensordnungen.
Gegenstand der Vorlesung ist nur das sog. Erkenntnisverfahren, d.h. das Verfahren bis zum Erlaß einer abschließenden Entscheidung, meist eines Urteils. Behandelt wird vor allem das Verfahren im ersten Rechtszug, insbesondere die Rechtswege, die Verfahrensgrundsätze sowie die einzelnen Arten der Klagen und der gerichtli-chen Entscheidungen mit ihren Wirkungen. Das der Durchsetzung der Entscheidung dienende Zwangsvollstreckungsverfahren und das Insolvenzrecht sind Gegenstand einer eigenen Vorlesung.
Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine Gliederung der Vorlesung und ein Literaturverzeichnis. Außerdem wird die Musterakte eines erstinstanzlichen Zivilprozesses verteilt und besprochen.
Zur Vorbereitung der Vorlesung wird empfohlen:
Grunsky, Zivilprozessrecht, 11. Aufl. 2003
Jauernig, Zivilprozeßrecht, 28. Aufl. 2003;
Musielak, Grundkurs ZPO, 6. Aufl. 2002;
Schilken, Zivilprozeßrecht, 4. Aufl. 2002
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Privatrecht (VV); Modul PrivR D | Pflicht | 3. 4. | 2 | nicht scheinfähig GS |