Seminar zum Strafprozessrecht
Im Wintersemester 2018/2019 biete ich am 14. und 15. Dezember 2018 ein Seminar zum Strafprozessrecht an, in dessen Rahmen Hausarbeiten zum Erwerb des „großen“ Grundlagenscheins (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO) verfasst werden können.
Folgende Themen stehen zur Auswahl:
1. Der strafprozessuale Anfangsverdacht
2. Die Begründung des Anfangsverdachtes mit anonymen Quellen
3. Der dringende Tatverdacht
4. Der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO
5. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO
6. Aufgabe und Stellung des Zeugenbeistandes gemäß § 68b StPO
7. Der Ausschluss des Zeugenbeistandes gemäß § 68b Abs. 1 S. 3 u. 4
8. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gemäß § 147 StPO
9. Der Ausschluss des Verteidigers gemäß § 138a StPO
10. Die Verwertbarkeit von sog. Selbstgesprächen
11. Die Verwertung von Zufallsfunden bei der Telekommunikationsüberwachung
12. Die Verwertung von Zufallsfunden bei einer Durchsuchung
Eine Anmeldung zu dem Seminar ist ab Montag, 5. November 2018, im Sekretariat des Lehrstuhls von Herrn Prof. Dr. Ransiek, LL.M., in Raum U 8 – 230 zu den dortigen Öffnungszeiten durch Eintrag in die Teilnahmeliste unter Angabe von Wunschthemen möglich.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 8: ZusatzVst.; SPB 9: ZusatzVst.; Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | 7. | HS |