Der renommierte Anwalt Hans Dahs konstatierte in seinem Handbuch des Strafverteidigers, dass Prozesserfahrungen aus Jahrhunderten dazu geführt hätten, der Staatsanwaltschaft einen Verteidiger gegenüberzustellen, der ausschließlich dem Beschuldigten zu dienen habe. Seine „strenge Einseitigkeit“ sei das kalkulierte Gegengewicht gegen „das auf die Verfolgung ausgerichtete Wirken der Anklagebehörde“. In der Übung wird es darum gehen, zum einen Fallstudien im zeithistorischen Kontext zu untersuchen (exemplarisch für die fünfziger Jahre die Anwälte Gustav Heinemann, Diether Posser – „Anwalt im Kalten Krieg“, Heinrich Hannover) und zum anderen ihr Selbstverständnis mit dem Anwaltsbild der siebziger Jahre – etwa von Otto Schily („Vom RAF-Anwalt zum Innenminister“), Hans-Christian Ströbele oder Kurt Groenewold zu kontrastieren. Hierbei soll vor allem das Deutungsmuster aufgegriffen werden, wonach gerade in den siebziger Jahren ein „neuer Verteidigertyp“ entstanden sei.
Einführende Literatur:
Werner Holtfort/Marlis Dürkop, Strafverteidiger als Interessenvertreter. Berufsbild und Tätigkeitsfeld, Neuwied 1979; Deutscher Anwaltsverein (Hg.), Strafverteidigung im Rechtsstaat, Baden-Baden 2009.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | 3.2.3; 3.6.1; 3.4.1 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | |
Geschichtswissenschaft (G) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | 3.4.1 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | ||
Geschichtswissenschaft (Gym/Ge) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | 3.2.3 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | ||
Geschichtswissenschaft (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | 3.6.1 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | ||
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