Die Vorlesung befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das bundesdeutsche Staatsfinanzierungswesen im allgemeinen und das Steuersystem unter dem Grundgesetz im besonderen. Es geht unter anderem um die Frage der Verteilung der Steuergesetzgebungs-, -ertrags- und -verwaltungszuständigkeiten im Bundesstaat sowie um die inhaltlichen Grenzen, welche die Grundrechte dem politischen Ermessen des Steuergesetzgebers ziehen. Hinzu kommen die immer wichtiger werdenden EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus den Grundfreiheiten in ihrer Auslegung durch den EuGH.
Insbesondere die Befassung mit der Bedeutung der Grundrechte im Steuerrecht bietet Gelegenheit – entsprechende Lehr- und Lerneinheiten sind eingeplant –, die eigenen Grundrechtskenntnisse aufzufrischen und (auch mit Blick auf das Examen) zu vertiefen. Das Steuerrecht ist zwar (derzeit) kein Examensstoff, aber viele hochrelevante Fragen der allgemeinen und besonderen Grundrechtsdogmatik treten im Steuerrecht ebenso wie in anderen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts auf.
Empfohlen sind Vorkenntnisse im Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte).
Leseempfehlungen:
Kempny, Steuerrecht und Verfassungsrecht. Steuer und Wirtschaft (StuW) 2014, S. 185–199
Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Aufl., 2017, §§ 1 und 2
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 2: ZusatzVst.; EG SteuerR; SPB 4: ZusatzVst. | Wahl | 7. 8. | HS | ||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler | Bei Gruppen ab drei Personen ist eine vorherige Anmeldung in der ZSB erforderlich. |