Im Studium ist die rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen angemessen zu berücksichtigen (§§ 5a Abs. 3 S. 1, 5d Abs. 1 S. 1 DRiG). Für den Bereich der Strafverteidigung sind Schlüsselqualifikationen wie bspw. Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführung, Vernehmungslehre und Rhetorik dabei von besonderer Bedeutung. Sie werden in der Vorlesung neben Fragen der Soziologie der Verteidigung aufgegriffen und unter den Aspekten der Kommunikationstheorie, des Mandantengesprächs, der Zeugenvernehmung und des Verteidigerplädoyers vertieft.
Zu ausgewählten Themen werden Praktiker (Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft) eingeladen.
Bei aktiver und regelmäßiger Teilnahme dient die Vorlesung dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Literaturangaben:
Barton, Einführung in die Strafverteidigung, München, 2. Aufl. 2013
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | 5. | HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 8: Wahl; SPB 9: Strafverf./-verteid. | Wahlpflicht | 7. | HS |