Ziel der Veranstaltung ist die Einführung der Teilnehmer in die praktischen Aufgaben der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung. Das wird anhand von wirklichen (veröffentlichten oder unveröffentlichten) Fällen geschehen.
Die Veranstaltung dient auch der Prüfungsvorbereitung. Es wird die Gelegenheit zu Kurzvorträgen geboten, und es werden immer wieder Hinweise zur Abfassung der Prüfungshausarbeit gegeben.
Die Veranstaltung ist für Studierende des Schwerpunktbereichs 1 bestimmt und gehört dort in das Kerngebiet. Sie setzt hinreichende Kenntnisse aller fünf Bücher des BGB sowie des Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts voraus. Da die Stundenzahl, die im Grundstudium für die Vorlesung "Familien- und Erbrecht" zur Verfügung steht, viel zu gering ist, um die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, ist die systematische Erarbeitung des Stoffes anhand eines Kurzlehrbuchs des Erbrechts zu empfehlen. Derzeit kommt in erster Linie in Betracht: Leipold, Erbrecht (18. Aufl. 2010). Zur Vorbereitung der ersten Stunden der Lehrveranstaltung sollten die Abschnitte über Testamentsformen und Testamentsauslegung gelesen werden.
Wegen der verfahrensrechtlichen Bezüge des Stoffes genügt in der Lehrveranstaltung nicht der BGB-Text. Mitzubringen ist daher der Schönfelder oder Nomos-Zivilrecht.
Wegen der verfahrensrechtlichen Bezüge des Stoffes genügt in der Lehrveranstaltung nicht der BGB-Text. Mitzubringen ist daher der Schönfelder oder Nomos-Zivilrecht.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 1: Priv.Rechtsgest. | Wahlpflicht | 7. 8. | HS |