Medizin / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2025) ("hybride" SPO 2021 + 2025) - News

Erste Informationen aus dem Prüfungsamt ( 07.10.26 )

Per E-Mail eingestellt von pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de:

Liebe Studierende,

auch vom Prüfungsamt heißen wir Sie herzlich willkommen an der Medizinischen Fakultät OWL und wünschen Ihnen einen guten Studienstart.

Wir möchten Sie bereits jetzt mit einigen wichtigen Informationen versorgen:

Nutzung @uni-bielefeld.de E-Mail-Adresse

Für jegliche Kommunikation per E-Mail mit dem Prüfungsamt nutzen Sie bitte Ihre @uni-bielefeld.de E-Mail-Adresse. Aus Datenschutzgründen darf das Prüfungsamt Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, nur unter Nutzung dieser E-Mailadresse bearbeiten.

Generalschweigepflichtserklärung

Für die Aufnahme des Studiums ist aus Datenschutzgründen die ausgefüllte und unterschriebene Generalschweigepflichtserklärung (siehe Anhang 1) zwingende Voraussetzung. Bitte reichen Sie diese per Mail unterschrieben im Prüfungsamt ein (beachten Sie hierzu Hinweise zur Einreichung im Prüfungsamt, siehe unten).

Betriebsärztliche Untersuchung, inklusive Überprüfung der Masernimmunität

Für das Studium der Medizin ist zu mehreren Zeitpunkten eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend. Die Erstuntersuchung muss zu Beginn des Studiums vor dem ersten Unterricht mit Patient*innen (UmP) erfolgen. Nach jeweils 36 Monaten ist eine Nachuntersuchung notwendig. Zudem muss eine Untersuchung vor dem Praktischen Jahr erfolgen, wenn die letzte Untersuchung länger als 24 Monate her ist. Diese Untersuchungen dienen Ihrem sowie dem Schutz der Patient*innen und werden vom universitätseigenen Betriebsarzt kostenfrei angeboten.

Damit die Erstuntersuchung rechtzeitig stattfindet, ist in Ihrem Stundenplan ein entsprechender Untersuchungstermin in den ersten beiden Semesterwochen beim betriebsärztlichen Dienst der Universität Bielefeld aufgenommen. Die Erstuntersuchung wird im Universitätshauptgebäude im Raum E01-135 durchgeführt. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis, Pass oder entsprechendes Ausweisdokument, Ihren Impfpass, den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen (siehe Anhang 2) und sonstige Immunitätsnachweise mit. Die im Anschluss an die Untersuchung erhaltenen Dokumente über die durchgeführte arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und die Bestätigung der vorliegenden Masernimmunität (Impfbuchkontrolle bzw. Prüfung einer externen Immunitätsbescheinigung) reichen Sie bitte umgehend, spätestens jedoch bis zum 03.11.2026 per Mail im Prüfungsamt ein (siehe hierzu Hinweise unten). Weitergehende erhobene Laborbefunde unterliegen der Schweigepflicht und verbleiben bei Ihnen.
Die v. g. Untersuchung kann nur kostenfrei durch den betriebsärztlichen Dienst der Universität Bielefeld durchgeführt werden, wenn Sie rechtzeitig vor Ort sind und alle v. g. Unterlagen vollständig und ausgefüllt mitbringen. Ich weise darauf hin, dass der Termin verbindlich ist. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund, z. B. krankheitsbedingt, den in Ihrem Stundenplan vorgesehen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit dem Betriebsärztlichen Dienst (https://ekvv.uni-bielefeld.de/pers_publ/publ/EinrichtungDetail.jsp?orgId=19355681 ) in Verbindung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann, und informieren Sie das Prüfungsamt schnellstmöglich per E-Mail über den Grund und den neu vereinbarten Untersuchungstermin. Vom Prüfungsamt erhalten Sie eine Nachricht, ob zur Anerkennung des wichtigen Grundes entsprechende Nachweise, z. B. die Vorlage eines ärztlichen Attests, notwendig sind. Sollten Sie den Termin unentschuldigt bzw. ohne wichtigen Grund versäumen, nicht rechtzeitig vor Ort sein oder die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig dabeihaben, ist die Untersuchung auf eigene Initiative und Kosten zeitnah durchzuführen und die entsprechenden Nachweise umgehend, spätestens jedoch bis zum 03.11.2026 per Mail im Prüfungsamt (beachte hierzu Hinweis zur Einreichung im Prüfungsamt, siehe unten) einzureichen.

Hinweise zur Einreichung im Prüfungsamt

Sobald Sie alle drei Dokumente (unterschriebene Generalschweigepflichtserklärung (GSE) und Nachweis über Masernimmunität (MI) und Nachweis über die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst (BÄD)) haben, senden Sie diese bitte schnellstmöglich, spätestens bis zum 03.11.2026 in einer E-Mail an das Funktionspostfach des Prüfungsamts: pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de<mailto:pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de> In dieser E-Mail hängen Sie bitte jedes Dokument einzeln als pdf.Datei an und benennen die einzelnen Dateien wie folgt: Ausstellungsdatum_Nachweisart_Nachname Vorname.

Beispiel: Frau Mia Muster hat die GSE am 12.10.2026 erhalten und unterschrieben. Ihren Termin beim Betriebsärztlichen Dienst hat sie am 19.10.2026. Dort erhält sie nach der Untersuchung einen schriftlichen Nachweis, dass sie über einen ausreichenden Masernschutz verfügt und arbeitsmedizinisch keine Bedenken gegen das Studium der Medizin bestehen. Sie richtet am 19.10.2026 eine Mail an das Funktionspostfach des Prüfungsamts mit drei pdf.-Dateien im Anhang: 2026-10-12_GSE_Muster Mia.pdf und 2026-10-19_MI_Muster Mia.pdf und 2026-10-19_BÄD_Muster Mia.pdf

Nur so ist eine schnellstmöglich administrative Abwicklung im Prüfungsamt und die rechtzeitige Verbuchung der Unterlagen aller Studierenden möglich

Folgen bei nicht rechtzeitiger und/oder unvollständiger Einreichung im Prüfungsamt

Sollten die v. g. drei Dokumente dem Prüfungsamt nicht (vollständig) vorliegen, ist eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen UmP nicht erlaubt. Sollten die v. g. Nachweise erst nach dem 03.11.2026 im Prüfungsamt eingehen, kann es aufgrund der administrativ benötigen Bearbeitungszeit dazu kommen, dass eine Teilnahme am UmP nicht sofort möglich ist. In diesen Fällen würden seitens der Stundenplanung die entsprechenden UmP-Veranstaltungen - ca. 24 Stunden vorher - aus Ihrem Stundenplan entfernt werden, bis die Dokumente im Prüfungsamt vorliegen und dort administrativ verarbeitet werden konnten.

Das Prüfungsamt bedankt sich für Ihre Mithilfe!

Viele Grüße
i. A. Sabine Beiderwieden

-----------------------------------
Team Prüfungsamt
E-Mail: pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de<mailto:pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de>
Tel: +49 (0)521 106-86501

Medizinische Fakultät OWL | Universität Bielefeld
Referat Studium und Lehre
Gebäude R4, Konsequenz 41c, 33615 Bielefeld
Postfach Ebene 3 Nr. 176

www.uni-bielefeld.de/medizin<https://www.uni-bielefeld.de/medizin>

Beratungsangebote:
Studienberatung Medizinische Fakultät OWL<mailto:Studienberatung.medizin@uni-bielefeld.de>; Gesundheitsangebote für Studierende<https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/gesundheitsmanagement/gesundheitsangebote-studi/>; Familienservice<https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/familie/>; Zentrale Studienberatung<https://uni-bielefeld.de/einrichtungen/zsb/beratung/>

Erste Informationen aus dem Prüfungsamt ( 07.10.26 )

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Generalschweigepflichtserklärung

Für die Aufnahme des Studiums ist aus Datenschutzgründen die ausgefüllte und unterschriebene Generalschweigepflichtserklärung (siehe Anhang 1) zwingende Voraussetzung. Bitte reichen Sie diese per Mail unterschrieben im Prüfungsamt ein (beachte hierzu Hinweis zur Einreichung im Prüfungsamt, siehe unten).

Betriebsärztliche Untersuchung, inklusive Überprüfung der Masernimmunität

Für das Studium der Medizin ist zu mehreren Zeitpunkten eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend. Die Erstuntersuchung muss zu Beginn des Studiums vor dem ersten Unterricht mit Patient*innen (UmP) erfolgen. Nach jeweils 36 Monaten ist eine Nachuntersuchung notwendig. Zudem muss eine Untersuchung vor dem Praktischen Jahr erfolgen, wenn die letzte Untersuchung länger als 24 Monate her ist. Diese Untersuchungen dienen Ihrem sowie dem Schutz der Patient*innen und werden vom universitätseigenen Betriebsarzt kostenfrei angeboten.

Damit die Erstuntersuchung rechtzeitig stattfindet, ist in Ihrem Stundenplan ein entsprechender Untersuchungstermin in den ersten beiden Semesterwochen beim betriebsärztlichen Dienst der Universität Bielefeld aufgenommen. Die Erstuntersuchung wird im Universitätshauptgebäude im Raum E01-135 durchgeführt. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis, Pass oder entsprechendes Ausweisdokument, Ihren Impfpass, den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen (siehe Anhang 2) und sonstige Immunitätsnachweise mit. Die im Anschluss an die Untersuchung erhaltenen Dokumente über die durchgeführte arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und die Bestätigung der vorliegenden Masernimmunität (Impfbuchkontrolle bzw. Prüfung einer externen Immunitätsbescheinigung) reichen Sie bitte umgehend, spätestens jedoch bis zum 03.11.2026 per Mail im Prüfungsamt ein (siehe hierzu Hinweise unten). Weitergehende erhobene Laborbefunde unterliegen der Schweigepflicht und verbleiben bei Ihnen.
Die v. g. Untersuchung kann nur kostenfrei durch den betriebsärztlichen Dienst der Universität Bielefeld durchgeführt werden, wenn Sie rechtzeitig vor Ort sind und alle v. g. Unterlagen vollständig und ausgefüllt mitbringen. Ich weise darauf hin, dass der Termin verbindlich ist. Sollten Sie aus einem wichtigen Grund, z. B. krankheitsbedingt, den in Ihrem Stundenplan vorgesehen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit dem Betriebsärztlichen Dienst (https://ekvv.uni-bielefeld.de/pers_publ/publ/EinrichtungDetail.jsp?orgId=19355681 ) in Verbindung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann, und informieren Sie das Prüfungsamt schnellstmöglich per E-Mail über den Grund und den neu vereinbarten Untersuchungstermin. Vom Prüfungsamt erhalten Sie eine Nachricht, ob zur Anerkennung des wichtigen Grundes entsprechende Nachweise, z. B. die Vorlage eines ärztlichen Attests, notwendig sind. Sollten Sie den Termin unentschuldigt bzw. ohne wichtigen Grund versäumen, nicht rechtzeitig vor Ort sein oder die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig dabeihaben, ist die Untersuchung auf eigene Initiative und Kosten zeitnah durchzuführen und die entsprechenden Nachweise umgehend, spätestens jedoch bis zum 03.11.2026 per Mail im Prüfungsamt (beachte hierzu Hinweis zur Einreichung im Prüfungsamt, siehe unten) einzureichen.

Hinweise zur Einreichung im Prüfungsamt

Sobald Sie alle drei Dokumente (unterschriebene Generalschweigepflichtserklärung (GSE) und Nachweis über Masernimmunität (MI) und Nachweis über die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst (BÄD)) haben, senden Sie diese bitte schnellstmöglich, spätestens bis zum 03.11.2026 in einer E-Mail an das Funktionspostfach des Prüfungsamts: pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de<mailto:pruefungsamt.medizin@uni-bielefeld.de> In dieser E-Mail hängen Sie bitte jedes Dokument einzeln als pdf.Datei an und benennen die einzelnen Dateien wie folgt: Ausstellungsdatum_Nachweisart_Nachname Vorname.

Beispiel: Frau Mia Muster hat die GSE am 12.10.2026 erhalten und unterschrieben. Ihren Termin beim Betriebsärztlichen Dienst hat sie am 19.10.2026. Dort erhält sie nach der Untersuchung einen schriftlichen Nachweis, dass sie über einen ausreichenden Masernschutz verfügt und arbeitsmedizinisch keine Bedenken gegen das Studium der Medizin bestehen. Sie richtet am 19.10.2026 eine Mail an das Funktionspostfach des Prüfungsamts mit drei pdf.-Dateien im Anhang: 2026-10-12_GSE_Muster Mia.pdf und 2026-10-19_MI_Muster Mia.pdf und 2026-10-19_BÄD_Muster Mia.pdf

Nur so ist eine schnellstmöglich administrative Abwicklung im Prüfungsamt und die rechtzeitige Verbuchung der Unterlagen aller Studierenden möglich

Folgen bei nicht rechtzeitiger und/oder unvollständiger Einreichung im Prüfungsamt

Sollten die v. g. drei Dokumente dem Prüfungsamt nicht (vollständig) vorliegen, ist eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen UmP nicht erlaubt. Sollten die v. g. Nachweise erst nach dem 03.11.2026 im Prüfungsamt eingehen, kann es aufgrund der administrativ benötigen Bearbeitungszeit dazu kommen, dass eine Teilnahme am UmP nicht sofort möglich ist. In diesen Fällen würden seitens der Stundenplanung die entsprechenden UmP-Veranstaltungen - ca. 24 Stunden vorher - aus Ihrem Stundenplan entfernt werden, bis die Dokumente im Prüfungsamt vorliegen und dort administrativ verarbeitet werden konnten.

Das Prüfungsamt bedankt sich für Ihre Mithilfe!

Viele Grüße
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Referat Studium und Lehre
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Beratungsangebote:
Studienberatung Medizinische Fakultät OWL<mailto:Studienberatung.medizin@uni-bielefeld.de>; Gesundheitsangebote für Studierende<https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/gesundheitsmanagement/gesundheitsangebote-studi/>; Familienservice<https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/familie/>; Zentrale Studienberatung<https://uni-bielefeld.de/einrichtungen/zsb/beratung/>

Stundenplan WiSe 2026/2027 ( 02.10.26 )

Per E-Mail eingestellt von stundenplan.medizin@uni-bielefeld.de:

Liebe Studierende des 1. Fachsemesters,
für das kommende Wintersemester haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen Stundenplanentwurf, vorbehaltlich nötiger Änderungen, noch vor Veröffentlichung im eKVV in unserem neuen Planungssystem "Moses" (MathPlan) einzusehen:
https://stundenplan.medizin.uni-bielefeld.de/moses/verzeichnis/persoenliche_uebersicht/stundenplan.html?search=true

Wichtig:
Bitte nutzen Sie im laufenden Semester stets die Angaben zu Räumen, Zeiten etc. im eKVV. Das Stundenplansystem Moses wird nicht synchronisiert.

Viele Grüße und einen guten Studienstart wünscht das Team Stundenplanung

Dr. rer. nat. Judith M. Neumann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Curriculumsentwicklung| Stundenplanung
E-Mail: judith.neumann@uni-bielefeld.de
Tel: +49 (0)521 106-87745

Medizinische Fakultät OWL | Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Referat Studium und Lehre
Gebäude R4, Etage 3, Konsequenz 41c, 33615 Bielefeld
www.uni-bielefeld.de/medizin<https://www.uni-bielefeld.de/medizin>