Semesterauswahl: WiSe 2025/2026 SoSe 2025 Frühere...
Modulübergreifende Regelungen:
Sofern dieses Modul belegt wird, darf die Veranstaltung "Wirtschaftsprüfung und angewandte BWL" nicht in das Modul 31-M16 eingebracht werden; die Schnittmenge der in den Modulen 31-WP und 31-M16 geprüften Veranstaltungen muss leer sein.
Begründung der Notwendigkeit von drei Modulteilprüfungen:
Damit eine Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen für ihre Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen gewährleistet werden kann, sind drei benotete Modulteilprüfungen in Form einer Prüfung im Seminar, einer Klausur und einer mündlichen Prüfung vorgesehen. Die Klausur orientiert sich an der schriftlichen Prüfung "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" des Wirtschaftsprüfungsexamens und hat Themen aus der Vorlesung "Wirtschaftsprüfung und angewandte BWL" unter zusätzlicher Einbeziehung von Inhalten aus der Volkswirtschaftslehre der fachlichen Basis des 1-Fach-Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften zum Gegenstand. Die mündliche Prüfung hat Themen aus dem gesamten Curriculum des Prüfungsgebiets "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" des Wirtschaftsprüfungsexamens zum Gegenstand und erstreckt sich somit auf Inhalte der Module 31-M1 bis 31-M8, 31-M14 bis 31-M17, 31-M24 sowie 31-WP des 1-Fach-Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften.
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