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NRW-Universitäten zum Hochschulzukunftsgesetz

Veröffentlicht am 14. Januar 2014, 15:49 Uhr

Die Landesrektorenkonferenz (LRK) Nordrhein-Westfalen hat am 14. Januar im Rahmen einer Pressekonferenz Stellung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes genommen. Die Entwicklung der nordrhein-westfälischen Universitäten in den letzten Jahren ist eine Erfolgsgeschichte: Sie haben den doppelten Abiturjahrgang vollkommen reibungslose bewältigt und dabei ihre Forschungsleistung erheblich gesteigert. Damit die Leistungsfähigkeit der Universitäten erhalten bleibt, sind die NRW-Universitäten der Überzeugung, dass der vorgelegte Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes in der jetzigen Form nicht Gesetz werden darf, sondern überarbeitet werden muss.

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