NRW-Universitäten zum Hochschulzukunftsgesetz
Die Landesrektorenkonferenz (LRK) Nordrhein-Westfalen hat am 14. Januar im Rahmen einer Pressekonferenz Stellung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes genommen. Die Entwicklung der nordrhein-westfälischen Universitäten in den letzten Jahren ist eine Erfolgsgeschichte: Sie haben den doppelten Abiturjahrgang vollkommen reibungslose bewältigt und dabei ihre Forschungsleistung erheblich gesteigert. Damit die Leistungsfähigkeit der Universitäten erhalten bleibt, sind die NRW-Universitäten der Überzeugung, dass der vorgelegte Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes in der jetzigen Form nicht Gesetz werden darf, sondern überarbeitet werden muss.
- Die zentralen Kritikpunkte der NRW-Universitäten zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes: http://www.lrk-nrw.de/lrk/aktuelles/pressemiteilungen/358-14012014-nrw-universitaeten-zum-hochschulzukunftsgesetz.html
- Die Hintergrundinformationen zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes: http://www.lrk-nrw.de/lrk/hzg.html
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