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Universität Bielefeld gründet mit eingefrorenen Studienbeiträgen eine Stiftung (Nr. 123/2011)

Veröffentlicht am 21. Juli 2011, 14:09 Uhr
Die Universität Bielefeld wird mit vier Millionen Euro aus ehemals eingefrorenen Studienbeitragsmittel eine Stiftung gründen. Das hat das Rektorat in seiner Sitzung am 19. Juli beschlossen. Es folgt damit einer Empfehlung der zentralen Studienbeitragskommission der Universität. Das Rektorat hat sich das Ziel gesetzt, in den kommenden fünf Jahren das Stiftungskapital durch externe Zustiftungen zu verdoppeln. Solang dies noch nicht erfolgt ist, wird die Differenz bei den Kapitalerträgen vom Rektorat finanziert. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die Erträge  für Verbesserungen der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt. Über die Details der Stiftungsgründung wird das Rektorat zeitnah und unter Beteiligung der Studierenden beraten.

Zum Hintergrund: 2006 hatte der Senat der Universität Bielefeld die Einführung von Studien-beiträgen entschieden. Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die verabschiedete Satzung, hatte eine Studentin in einem Musterverfahren mit Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gegen die Universität geklagt. Das Verfahren zog sich bis Dezember 2010 hin und endete letztlich mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Aufgrund des schwebenden Gerichtsverfahrens hatte das Rektorat Einnahmen aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben wurden, eingefroren.

Die Rektoratsentscheidung geht auf einen intensiven Diskussionsprozess in den entsprechenden Gremien zurück. Die zentrale Studienbeitragskommission – zur Hälfte mit Studierenden besetzt – hatte am Ende einstimmig (bei einer Enthaltung) die Empfehlung für die Gründung einer Stiftung ausgesprochen. Sie folgte damit der Idee einer nachhaltigen Verwendung der eingefrorenen Studienbeiträge – dies ist mit einer Stiftung im besonderen Maße möglich.

Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Studienbeiträge mehr. Die Hochschulen erhalten vom Land Kompensationszahlungen.

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