Rechenschaftsbericht des Hochschulrats
Veröffentlicht am 13. Juli 2017, 15:10 Uhr
Der Hochschulrat hat sich in seiner 41. Sitzung am 23. Juni auf eine Form für den Rechenschaftsbericht geeinigt, der gemäß Hochschulgesetz jährlich gegenüber dem Wissenschaftsministerium abzugeben ist. Gleichzeitig wurde der Entwurf für den Rechenschaftsbericht 2016, der bis 30. September 2017 in Düsseldorf sein, mit kleinen Änderungen genehmigt.
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in 2. Quartal 2017
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