Auf dieser Seite wird die konkrete Antragstellung für Anerkennungen dargestellt; zu den umfassenden Informationsseiten
Hinweis: Eine Einstufung entspricht NICHT einer Zulassung zu einem Studiengang. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester des Studierendensekretariats.
Antragstellung im Studienmodell 2011 - neueste Fächerspezifischen Bestimmungen:
Die Antragstellung erfolgt über die:
Online-Eingabehilfe |
Andere Antragstellung in diesen Fällen:
Die Formulare für Antragstellung in diesen anderen Fällen finden sich hier
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen Zeit benötigt. Planen Sie diese insbesondere dann ein, wenn Sie die Entscheidung zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen (z.B. Einstufungsentscheidung für eine Bewerbung). Die Prüfungsordnung sieht vor:
"Entscheidungen werden in der Regel innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Eingang des Antrags, getroffen."
Im Regelfall wird die Bearbeitung schneller gehen, es können aber ganz unterschiedliche Konstellationen vorliegen, bei denen die Bearbeitungsfrist ausgenutzt wird. In besonderes gelagerten Fällen kann die Frist auch überschritten werden. In jedem Fall sollten mindestens drei Wochen Bearbeitungszeit eingeplant werden.
Hier geht es zur Liste der Anlaufstellen für Anerkennungen. Bitte reichen Sie Sie die Unterlagen bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
Sofern Sie Anregungen zu dieser Informationsseite haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Bastian Simon (Justitiar, Dez. Studium und Lehre).