Begrifflichkeiten:
Mit der Änderung des Hochschulgesetzes 2014 und der Änderung der Rahmenprüfungsordnungen zum 1. Oktober 2015 wurden die Regelungen zur Anrechnung bzw. Anerkennung geändert. Auf den ersten Blick sehen die Änderungen sehr umfassend aus, aber auf den zweiten Blick hat sich nur der Begriff geändert: "Anrechnung" heißt jetzt "Anerkennung". Insofern spricht in einer Übergangsphase nichts dagegen, die Begriffe "Anrechnung" und "Anerkennung" synonym zu verwenden.
Die Abläufe von Anerkennungs- und Einstufungsverfahren (Einstufung in ein höheres Fachsemester) sind an der Universität Bielefeld einheitlich ausgestaltet. Ausführliche Informationen finden sich hier.
Studierende geben ihre Antragsformulare im Prüfungsamt oder der benannten Stelle ab. Die Tabelle ist zusätzlich in elektronsicher Form einzureichen. Die Antragsformulare sowie eine Übersicht der Stellen, die die Anträge entgegennehmen, finden sich verlinkt auf den o.g. Seiten.
Die annehmende Stelle prüft die Unterlagen zumindest auf Vollständigkeit und es findet eine gewisse Vorprüfung statt. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, werden diese zurückgegeben. Je nach Absprache in der Fakultät wird bereits ein erster Vorschlag für die Anerkennung erstellt, also eine Zuordnung der anderweitig erbrachten Leistungen zu den Leistungen der Universität Bielefeld. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls in der Tabelle, die Studierende mit dem Antrag eingereicht haben.
Sofern eine andere Stelle die inhaltliche Entscheidung trifft (s. Zuständigkeiten), werden der Antrag mit den Anlagen und das (ggf. vorausgefüllte) Tabellendokument in elektronischer Form weitergegeben.
Die ausgefüllte und unterschriebene Tabelle (beachte Unterschriftsberechtigung) mit den anerkennbaren Leistungen, der Einstufungs-Entscheidung und einer Begründung nicht-anerkannter Leistungen wird an das Prüfungsamt weitergeleitet (möglichst auch in elektronischer Form). Anschließend wird wie in den Abläufen beschrieben verfahren.
Das Prüfungsamt erstellt, falls beantragt, auf Grundlage der Entscheidung über die Einstufung einen Einstufungsbescheid und händigt diesen dem Antragsteller aus. Ein Muster für den Einstufungsbescheid ist hier verlinkt, wichtig ist, die Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung und der Unterschrift dem Bescheid anzufügen.
Die Anerkennung von Leistungen muss derart in der Prüfungsverwaltung und im Transcript dokumentiert sein, dass sie ein Abbild der Tabelle mit der dokumentierten Entscheidung ist. Deshalb steht die Leistungsart "Anrechnung" (bzw. Anerkennung" zur Verfügung, auf die nur das Prüfungsamt zugreifen kann und für Fälle der Anerkennung zur Verfügung steht.
Die Dokumentation der Anerkennung von Leistungen, die noch nicht in anderem Zusammenhang in der Prüfungsverwaltung verbucht wurden, erfolgt wie folgt:
Wurde eine Leistung an der Universität Bielefeld in der Prüfungsverwaltung bereits verbucht und soll nunmehr für einen anderen Zusammenhang anerkannt werden, wird der ursprüngliche Datensatz wie folgt geändert:
Eine weitergehende Veränderung soll zur Vermeidung von "Klick"-Aufwand nicht erfolgen.
Was bedeutet das?
Die BPO - Studienmodell 2011 regelt in § 12 Abs. 7: "Sind in einem Bachelorstudiengang einzelne Module oder Modulelemente in den jeweiligen Curricula mehrfach vorgesehen, werden diese jeweils nur einmal absolviert. Bei der jeweiligen Notenberechnung wird die erzielte Note mehrfach verwendet. Es sind ersetzende Module oder Modulelemente im erforderlichen Umfang (LP) nach Wahl der oder des Studierenden aus den studierten Studiengangsvarianten zu absolvieren."
Das bedeutet:
Wie erfolgt die Dokumentation und Verbuchung?
Zunächst wird ein neuer Eintrag erstellt, um die mehrfache Verwendung zu ermöglichen. In diesen Eintrag wird ein Zusatztext aufgenommen. Die Kompensationen (Modul oder Modulelement) werden unter "Weitere Leistungen" verbucht. Diese Einträge erhalten ebenfalls einen Zusatztext.
Im Einzelnen:
Bei der Kompensation ganzer Module: Buchung über die Funktion "Module buchen"
"Zusatztext" für das ergänzende Modul unter „Weitere Leistungen“ (z.B. Modulkürzel 30-M26) Dieses Modul ist als Kompensation der Leistungspunkte für das Modul (Angabe Modulkürzel) absolviert worden. Bei benoteten Modulen fließt die Note nicht in die Notenberechnung ein.
Bei der Kompensation von Modulelementen: Buchung über die Funktion "Leistung ohne Veranstaltungsbezug buchen"
"Zusatztext" für das ergänzende Modulelement unter "Weitere Leistungen": Dieses Modulelement ist als Kompensation der Leistungspunkte für das Modulelement (Bezeichnung Modulelement) absolviert worden. Bei benoteten Modulelementen fließt die Note nicht in die Notenberechnung ein.
Diese Verbuchungsart kommt zur Anwendung, wenn ein abgeschlossenes Modul aus einer anderen Studiengangsvariante oder aus einem anderen Studiengang anerkannt werden kann.
Die Möglichkeit der Anerkennung ist vom Umfang her beschränkt, eine 100 % Anerkennung ist ausgeschlossen, Regelungen hierzu treffen die Prüfungsordnungen (Absatz 5 der Anerkennungsregelungen). In einem Kombi-Studiengang ist es aber möglich, dass ein ganzes Fach (z.B. Nebenfach) anerkannt wird, wenn für den angestrebten Studienabschluss noch Leistungen in dem geforderten Umfang erbracht werden müssen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede zwischen absolviertem Fach und Fach der Anerkennung hinsichtlich Umfang und vermittelten Kompetenzen gibt, bietet sich eine pauschale Anerkennung an.
Dokumentation dieser pauschalen Anerkennung: Alle entsprechenden Module des betreffenden Faches (Studiengangsvariante) werden abgeschlossen, d.h. eingefroren. Eine andere Möglichkeit, das ganze Fach direkt abzuschließen gibt es nicht. Als Modulnote wird jeweils die ermittelte Gesamtnote des ursprünglich studierten Faches eingetragen. Beim Fachabschluss wird im Zusatztext vermerkt, dass das Fach XY mit Z LP vollständig anerkannt wurde und es wird erwähnt, wann und wo das Fach studiert wurde.
Ein häufiger Anwendungsfall kann die Anerkennung eines Faches aus dem Studienmodell 2002 für das Studienmodell 2011 sein. Hierbei würde im Zusatztext vermerkt, dass das Fach XY mit Z LP, welches nach den Regelungen des Studienmodells 2002 an der Universität Bielefeld abgeschlossen wurde, vollständig anerkannt wurde. Die Studierenden erhalten dann mit dem Abschluss neben dem Transcript des Studienmodells 2011 auch einen Ausdruck / ein Transcript mit den entsprechenden Leistungen / Modulen aus dem Studienmodell 2002.
Eine Anerkennung anlässlich eines FsB-Wechsels erfolgt auch im Rahmen des beschriebenen Anerkennungsverfahrens. Die Anerkennungsanträge enthalten entsprechende Wechselerklärungen. Zum Abschluss des Verfahrens ordnet das Prüfungsamt der oder dem Studierenden eine FsB-Version in der Prüfungsverwaltung verbindlich zu.
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Bei Fragen, Anregungen und Änderungsbedarfen steht Herr Bastian Simon (Justitiar, Dez. Studium und Lehre) zur Verfügung.