FsB vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 15.11.2019 und 16.08.2021
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Informatik vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 15.11.2019 und 16.08.2021.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2016/2017 und bis einschließlich Sommersemester 2020 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Informatik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2023 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2023/2024 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 04.06.2020.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 7 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 04.06.2020 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Das Studium Kleines Nebenfach (fw) Informatik umfasst 30 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten sowie die Regelungen zum Individuellen Ergänzungsbereich.
Internetseiten des Faches Informatik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot
Individueller Ergänzungsbereich